Erste Hilfe Maßnahmen

Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden
Ein Exemplar dient der Unfallanzeige Dokumentation im Unternehmen.

Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden

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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Verletzungen und Erste Hilfe.
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden.
Schritt für Schritt erfolgt jede Erste-Hilfe-maßnahme in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung
Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.

Details

Erhöhte Sicherheit (DSGVO konform)
Beschränken Sie den Zugang im digitalen Verbandbuch zu bestimmten Dokumenten und Daten auf spezifische Personen. Im elektronsichen Verbandbuch finden Sie ein Dokumentenmanagement der nächsten Generation.

Wir beraten bei der Digitalisierung vom Verbandbuch
Wir sind eine innovative Unternehmensberatung und etablierte Software-Entwickler und Ansprechpartner für Fragen zum Thema Verbanduch, Prüffristenmanagement, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Unsere Kernkompetenz und Schwerpunkt ist es, unsere Kunden mit der digitalen Verbandbuch Software bei der Digitalisierung von Verbandbucheinträgen zu unterstützen.

Gelegenheit für Sie einen Einblick in die Software zu gewinnen.
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Während der Testphase / Demo haben Sie die Möglichkeit:

  • Sie sehen, wie Ihre spezifischen Anforderungen in der Software erfüllt werden.
  • gewinnen Sie wichtige Erkenntnisse zur Validierung Ihres Business Cases.
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Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen.
Gleichgültig, wer in Ihrem Betrieb die Aufzeichnung der Erste Hilfe Maßnahmen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen vertraulich behandelt werden. Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten. Wir beraten als Unternehmensberatung Ersthelfer in Betrieben bei der Dokumentation.

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