Erste Hilfe Leistungen im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden

Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Lestungen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.

Verletzungen und Erste Hilfe.
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden.

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock) DGUV-Information 204-021, Verbandbuch.
Schritt für Schritt erfolgt jede Erste Hilfe Leistungen in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung
Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.

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Welche Aufzeichnung sind im Verbandbuch

Verbandbuch Aufzeichnungen Verbandbuch
rechtssicher die Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzeichnen
Die DGUV regelt die Aufzeichnungen im Verbandbuch
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Endlich keine Papierformulare mehr. Verbandbuch Datenschutz Rechtsgrun

Klassisches Verbandbuch rechtssicher machen Verbandbuch
Eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten muss eingehalten werden.
Ein Verbandbuch ist im Verbandkasten zu deponieren.
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Die Verbandbuchsoftware dient zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Maßnahme. Festgehalten werden in Betrieben, Behörden, Schulen und Kindertagesstätten die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahme.

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