Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist über die elektronische Unfallanzeige zu informieren

Senden Sie die Unfallanzeige direkt an den Unfallversicherungsträger.

Wer sollte wann über die elektronische Unfallanzeige informiert werden?
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten über die Unfallanzeige zu informieren.
Arbeitsunfall melden - Was müssen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tun?

Arbeitsunfall melden
Melden Sie Unfälle bitte so schnell wie möglich, damit wir uns um die medizinische Behandlung kümmern können.
Meldepflichtig sind Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben (§ 193 Abs. 1 SGB VII)

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Die Unfallanzeige ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu senden.
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz) zu senden. Ein Exemplar der Unfallanzeige dient der Dokumentation im Unternehmen.
Ein Exemplar der Unfallanzeige erhält der Betriebsrat (Personalrat), falls vorhanden.

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Gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) dürfen Verbandbücher nicht mehr frei zugänglich aufbewahrt werden und für jedermann einsehbar sein.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Verletzungen und Erste Hilfe. Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten. Schritt für Schritt erfolgt jede Erste-Hilfe-maßnahme in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung
Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.

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Die Software ist für alle Ersthelfer gedacht, die ihrer wichtigen Aufgabe verantwortungsvoll nachkommen möchten und alle Gesetzesvorgaben und Vorschriften berücksichtigen müssen. Der Verbandbuchsoftware untertützt Sie in ihrem beruflichen Alltag, wenn nicht viel Zeit dafür bleibt, sich regelmäßig mit dem notwendigen Verbandbuch auseinanderzusetzen.

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