Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist über die elektronische Unfallanzeige zu informieren

Senden Sie die Unfallanzeige direkt an den Unfallversicherungsträger.

Wer sollte wann über die elektronische Unfallanzeige informiert werden?
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten über die Unfallanzeige zu informieren.
Arbeitsunfall melden - Was müssen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tun?

Arbeitsunfall melden
Melden Sie Unfälle bitte so schnell wie möglich, damit wir uns um die medizinische Behandlung kümmern können.
Meldepflichtig sind Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben (§ 193 Abs. 1 SGB VII)

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Die Unfallanzeige ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu senden.
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz) zu senden. Ein Exemplar der Unfallanzeige dient der Dokumentation im Unternehmen.
Ein Exemplar der Unfallanzeige erhält der Betriebsrat (Personalrat), falls vorhanden.

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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen zu dokumentieren
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Inhalte regelt die der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen

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Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge zur Ersten Hilfe aufgezeichnet werden
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
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Folgende Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden

  • Name der verletzten bzw. erkrankten Person
  • Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
  • Name der Zeugen
  • Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin

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