Hoppe Unternehmensberatung bietet mit der Verbandbuchsoftware ein digitales Werkzeug für Ihr betriebliches Verbandbuch.

Das digitale Verbandbuch für Unternehmen
HOPPE bietet ein umfassendes digitales Verbandbuch als On-Premise Software an, das eine Vielzahl wichtiger Funktionen bietet, um das gesamte betriebliche Verbandbuch effizient zu verwalten.

Implementierung elektronisches Verbandbuch effizient, flexibel und kostengünstig
Vermeiden Sie versteckte Kosten!
Erfahren Sie, wie Sie versteckte Kosten bei Ihrer elektronischen Verbandbuch Implementierung vermeiden! In unserem Seminar/ Workshop zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr elektronisches Verbandbuch System schnell, flexibel und kostengünstig einführen. Profitieren Sie auch von der digitalen Nutzung und optimierter Effizienz.

Erfahren Sie in diesem Seminar/ Workshop, wie Sie ein passgenaues System ohne unerwartete Kosten einführen können. Profitieren Sie von klaren, vorhersagbaren Ausgaben und einer zügigen Implementierung. Unsere flexible Lösung lässt sich nach Ihren spezifischen Anforderungen konfigurieren.

Optimieren Sie Ihre Prozesse mit modernen Technologien.
Verbessern Sie die Zusammenarbeit und eliminieren Sie Excel-Tabellen, um die Effizienz in allen Unternehmensbereichen zu steigern.

Zeit für das Wesentliche – mit dem digitalen Verbandbuch ist ihr Dokumentationspflicht einfach erledigt.
Wir wissen, wie das ist: Der Alltag ist voll, die Aufgaben im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit stapeln sich und oft bleibt keine Zeit sich mit ungeliebten Themen wie dem elektronischen Verbandbuch auseinander zu setzen. Aber genau dafür gibt es eine einfache Lösung: Hoppe Verbandbuchsoftware.

Das Beste: Mit der mobilen digitalen Verbandbuch ist die Erfassung ein Kinderspiel! Nutzen Sie diese Gelegenheit, um wertvolle Zeit zu gewinnen und Ihre Verbandbuchdokumentation effizienter zu verwalten.

Ein Verbandbuch ist Pflicht
Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert werden, häufig im Verbandbuch auf Papier oder elektronisch. Die Angaben müssen vertraulich behandelt und mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).

Damit ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, sind mindestens folgende Details zu erfassen:
Name der verletzten oder erkrankten Person, Datum und Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung oder der Erkrankung sowie Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Name des Ersthelfers und ggf. von Zeugen.
Die Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist.