Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist über die Unfallanzeige zu informieren

Die Unfallanzeige ist an den Unfallversicherungsträger zu senden.

Wer ist über die Unfallanzeige zu informieren?
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten über die Unfallanzeige zu informieren.

Arbeitsunfall melden - Was müssen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tun
Da ein Arbeitsunfall mit gravierenden Folgen für den Verletzten verbunden ist, sind die erforderlichen Schritte zwingend einzuhalten. Andernfalls kann ein voller oder teilweiser Anspruchsverlust begründet werden.

  • Befragung des Unfallopfers, der verantwortlichen Führungskraft
  • Befragung eventueller Zeugen
  • Stellungnahme der eingeteilten Sicherheitskraft oder des Sicherheitsbeauftragten
  • Eventuell Einbeziehung des Betriebsrates

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oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Die Unfallanzeige ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu senden.
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz) zu senden. Ein Exemplar der Unfallanzeige dient der Dokumentation im Unternehmen.
Ein Exemplar der Unfallanzeige erhält ggf. der Betriebsrat.

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Melden Sie Unfälle bitte so schnell wie möglich. Informieren Sie die F

Elektronische Unfallanzeige im Betrieb Verbandbuch
Dokumentieren Sie Unfälle mit dem digitalen Verbandbuch
Melden Sie Unfälle bitte so schnell wie möglich. Ein Exemplar der elektronischen dient zur Dokumentation im Unternehmen.
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4 Fakten zum Verbandbuch. Diese Informationen müssen erfasst werden.

Alle Fakten zum Verbandbuch Verbandbuch
Inhalte regelt die der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
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Welche Aufzeichnung sind im Verbandbuch

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rechtssicher die Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzeichnen
Die DGUV regelt die Aufzeichnungen im Verbandbuch
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Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen.
Gleichgültig, wer in Ihrem Betrieb die Aufzeichnung der Erste Hilfe Maßnahmen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen vertraulich behandelt werden. Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten. Wir beraten als Unternehmensberatung Ersthelfer in Betrieben bei der Dokumentation.

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Wenn es um die Verwaltung von Unfällen geht, gibt es viele Dinge zu beachten.
Eine wichtige Komponente ist das Verbandbuch, in dem Unfälle und Erste-Hilfe-Maßnahmen dokumentiert werden müssen.
Früher wurde das Verbandbuch oft in Papierform geführt, was jedoch oft zu Problemen führte. Zum Beispiel konnte es verlegt oder beschädigt werden oder es war schwer zu lesen.

Eine Lösung für dieses Problem ist die Verwendung einer digitalen Verbandbuchsoftware. Diese ermöglicht es, das Verbandbuch digital zu führen und somit sicherzustellen, dass alle Einträge ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Außerdem können Unfälle und Erste-Hilfe-Maßnahmen schneller und einfacher erfasst werden.
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