Erste Hilfe Leistungen im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden

Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Stabile Seitenlage, Herzdruckmassage und weitere Maßnahmen für Ersthelfer.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Lestungen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Als betrieblicher Ersthelfer sind Sie dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen bis der Rettungsdienst oder Betriebsarzt eintrifft. Außerdem müssen die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.

Verletzungen und Erste Hilfe.
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden.
Schritt für Schritt erfolgt jede Erste Hilfe Leistungen in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

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Mit unseren umfangreichen individuellen Workshops und dem Wartungsvertrag, der auch die Updates beinhaltet, sichern wir die Investition unserer Kunden ab. In enger Zusammenarbeit mit den Anwendern erfolgt eine permanente Weiterentwicklung unseres digitalen Verbandbuchs, sowohl funktional als auch im Hinblick auf aktuelle gesetzliche Anforderungen.
Dabei wird selbstverständlich der Einsatz zukunftweisender Technologien berücksichtigt.
Durch regelmäßige Updates wird eine maximale Leistungsfähigkeit erreicht und die Werthaltigkeit der Software sichergestellt.

Bei technischen und fachlichen Fragestellungen aus dem Tagesgeschäft steht unser Support-Team zur Verfügung.
Unsere kompetenten Mitarbeiter beantworten schnellstmöglich alle Fragen und stehen beratend beim Umgang mit der Anwendung zur Seite.

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