Elektronisches Verbandbuch und die DSGVO Datenschutz Grundverordnung

Arbeitsunfälle dokumentieren

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren. Dies erfolgt in der Regel durch Eintragungen in ein Verbandbuch

Art der Erfassung: Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form
Wie die Dokumentation zu erfolgen hat ist nicht vorgeschrieben. Der Unternehmer legt fest, wer für die Dokumentation zuständig ist. Sinnvoll ist es, dem Ersthelfer die Dokumentation übernehmen zu lassen. Auf welche Art und Weise die Dokumentation zu erfolgen hat (z.B. Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form) legt der Arbeitgeber fest
Bei der Dokumentation sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.

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Monitoring von Verletzungen und Unfällen
Die ausführliche Dokumentation führt zu einem Monitoring von Verletzungen und Unfällen. Das macht die Auswertung und Analyse im Verbandbuch sehr einfach.

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gesundheitsdaten im Verbandbuch
Die in einem Verbandbuch hinterlassenen Angaben dienen als wichtiger schriftlicher Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einem versicherten Mitarbeiter eingetreten ist. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung dafür, dass ein betrieblicher Unfall überhaupt als Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anerkannt werden kann. Das kann sehr wichtig werden, etwa wenn Spätfolgen eintreten – zum Beispiel bei Entzündungen auch nach kleineren Schnitt- oder Stichverletzungen.

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Arbeitssicherheit - Dokumentation von Unfällen
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Elektronisches Verbandbuch - Software für Arbeitssicherheit: schnell,

DGUV-Vorschrift 1 Software für Arbeitssicherheit
DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. schnelle und übersichtliche Erfassung sämtlicher medizinischer Vorfälle
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Vorsorgekartei: Arbeitsmedizinische Vorsorge und G-Untersuchungen -  A

Die Vorsorgekartei organisiert arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge und G-Untersuchungen. Vorsorgekartei mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeits- medizinische Vorsorge statt- gefunden hat.
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das schreibt die Presse zur papierlosen Verbandbuch-Software


Die Verbandbuch-Software von HOPPE ist führend im Bereich des digitalem Verbandbuches
„Zu den führenden Anbietern im Bereich elektronisches Verbandbuch zu zählen ist eine Auszeichnung und Meilenstein in unserer fast 35-jährigen Geschichte als Unternehmensberatung. Der Dank gebührt allen Anwendern der Verbandbuch-Software im In- und Ausland.
Dieses Qualitätsmerkmal ist eine wunderbare Motivation, die Strategie und unser Engagement fortzuführen und zu verstärken“, freut sich Ulrich Hoppe, Senior Consultant bei der HOPPE Unternehmensberatung aus Heusenstamm bei Frankfurt.

Ein gutes digitales Verbandbuch ist technologisch gesehen in jedem Unternehmen leicht umsetzbar.
Die Zurückhaltung insbesondere im Mittelstand bei der überfälligen Digitalisierung der Verbandbucheinträge ist auch deshalb verwunderlich, weil die erforderlichen Prozesse vielfach und erfolgreich erprobt, mit der richtigen Technologie kein Hexenwerk sind.

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Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen.
Gleichgültig, wer in Ihrem Betrieb die Aufzeichnung der Erste Hilfe Maßnahmen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen vertraulich behandelt werden. Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten. Wir beraten als Unternehmensberatung Ersthelfer in Betrieben bei der Dokumentation.