Arbeitsunfall an Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Wann müssen Arbeitsunfälle gemeldet werden?

Was ist ein Arbeitsunfall?
Als Arbeitsunfall gelten alle Unfälle, die dem Mitarbeiter während der Arbeitszeit passieren. Festgelegt ist das im siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 8 SGB VII ). Zur betrieblichen Tätigkeit gehören auch die Instandhaltungen von Maschinen und Werkzeugen.

Der zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen müssen laut § 193 SGB VII alle Arbeitsunfälle gemeldet werden, in deren Folge ein Mitarbeiter mehr als drei Kalendertage ausfällt.

Nach dem Arbeitsunfall laut Arbeitsschutzgesetz richtig handeln.
Melden Sie Unfälle bitte so schnell wie möglich, damit wir uns um die medizinische Behandlung kümmern können.
Meldepflichtig sind Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben (§ 193 Abs. 1 SGB VII)

Dokumentieren Sie den Arbeitsunfall jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält. Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software elektronisches Verbandbuch ersetzen.

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

Download Setup Bestellen


21 Tage kostenloser, unverbindlicher Test mit vollem Umfang
Mit der Verbandbuch-Software von HOPPE optimiert Ihren Arbeitsalltag. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 21 Tage kostenlos und unverbindlich.

Das elektronische Verbandbuch dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahme

Elektronisches Verbandbuch zeichnet Maßnahmen auf
elektronisches Verbandbuch dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahmen. Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen
mehr lesen

Welche Aufzeichnung sind im Verbandbuch

Verbandbuch Aufzeichnungen
rechtssicher die Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzeichnen. Die DGUV regelt die Aufzeichnungen im Verbandbuch
mehr lesen

So behalten Sie den Überblick über alle Einträge im Verbandbuch.
Softw

Verbandbücher zur Dokumentation von Unfällen
Erfolgsfaktor für die Sicherheit. Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt
mehr lesen

Erste-Hilfe-Leistung . Verbandbücher zur Dokumentation von Unfällen 
S

Software ersetzt Ihre Verbandbücher
Endlich keine Papierformulare mehr.. Verbandbücher zur Dokumentation von Unfällen
mehr lesen



das schreibt die Presse zur papierlosen Verbandbuch-Software


Alle verantwortlichen Mitarbeiter sehen den aktuellen Stand der Unfälle in unserer Verbandbuch Software

Individuelle und persönliche Betreuung sind für uns selbstverständlich, was von unseren Kunden sehr geschätzt wird.
hier.