Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert. Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.

Digitale Verbandbücher: Kein Papierkram mehr beim Meldeblock!
Verabschieden Sie sich von händisch ausgefüllten Unfallberichten.
Die Erfassungsmaske für neue Einträge im Verbandbuch orientiert sich nach dem standirisierten Format von Verbandbüchern. Anhand von Auswahllisten für einige Felder sind die Daten konsistent.