Nicht fehlen darf: Die Zeit, der Ort und der Unfallhergang.

Blick auf moderne Unternehmen im Umgang mit dem Verbandbuch.

Blick auf moderne Unternehmen im Umgang mit den Verbandbüchern
Wirft man einen Blick auf moderne Unternehmen, wird eines schnell deutlich: Ein gut funktionierendes Verbandbuch bedeutet Sicherheit für das Untenehmen

Neues Konzept zum digitalen Verbandbuch
Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

Download Setup Bestellen


Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.

Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
Laut dem DGUV muss auf jeden Fall zuerst auf die Beschreibung des Unfalls eingegangen werden. Dabei dürfen eben auf keinen Fall die Zeit, der Ort und der Unfallhergang nicht fehlen. Daher kann das Verbandbuch auch noch einen weiteren Nutzen für den Arbeitsschutz haben. Unfallrisiken können mit diesem schnell erkannt und gut vermieden werden.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen

Erste Hilfe Leistung dokumentieren
Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge zur Ersten Hilfe aufgezeichnet werden. Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
mehr lesen

Unfallbuch Software. Dokumentationspflicht und Monitoring der Erste Hi

Software Unfallbuch zur Dokumentation von Unfällen
Erfolgsfaktor für die Betriebssicherheit. Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich aufgezeichnen
mehr lesen

Was ist der Inhalt vom  Verbandbuch? Welche Informationen müssen  fest

Inhalte im Verbandbuch DGUV-Information 204-020
Was sollte im Verbandbuch stehen ?. Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens
mehr lesen



das schreibt die Presse zur papierlosen Verbandbuch-Software


Gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) dürfen Verbandbücher nicht mehr frei zugänglich aufbewahrt werden und für jedermann einsehbar sein.