Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen.
Gleichgültig, wer in Ihrem Betrieb die Aufzeichnung der Erste Hilfe Maßnahmen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen vertraulich behandelt werden. Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten. Wir beraten als Unternehmensberatung Ersthelfer in Betrieben bei der Dokumentation.