Forderungen laut § 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" fordert, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. HOPPE bietet dafür das digitale Verbandbuch. Dabei sind folgende Angaben zu erfassen, die die Erste-Hilfe-Leistung nachvollziehbar machen:
Angaben zum Unfallereignis: Zeitpunkt, Ort (Unternehmensteil), Unfallhergang bzw. Hergang des Gesundheitsschadens und Art und Umfang von Verletzung oder Erkrankung.
Angaben zur Erste-Hilfe-Leistung: Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, Name des Versicherten (Verletzten), Name(n) von Zeugen, Namen der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben.
Weiterhin wird gefordert, dass diese Daten für die Dauer von fünf Jahren wie Personalunterlagen aufbewahrt werden.
Die Vorteile einer Software, wie das digitale Verbandbuch sind unbestritten
In ein Verbandbuch werden im Grunde Unfälle dokumentiert, die in Betrieben, Kommunen, Institutionen und passieren. Dabei werden Informationen, wie etwa Ort und Zeit des Unfalls, Name des Verletzten, Unfallhergang oder Art der Verletzung dokumentiert. Wir digitalisieren das Verbandbuch mit der Verbandbuchsoftware
Kunden würden die Software weiterempfehlen, da sie einfach zu bedienen und sehr übersichtlich gestaltet ist und damit viel an Arbeit abnimmt.
Aufgrund der intuitiven Bedienbarkeit wird Ihnen der Start mit der Software sehr leicht gemacht.