Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?

  • Name der verletzten bzw. erkrankten Person
  • Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
  • Name der Zeugen
  • Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin

Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.

Art der Erfassung: Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form


Wie die Dokumentation zu erfolgen hat ist nicht vorgeschrieben. Der Unternehmer legt fest, wer für die Dokumentation zuständig ist. Sinnvoll ist es, dem Ersthelfer die Dokumentation übernehmen zu lassen. Auf welche Art und Weise die Dokumentation zu erfolgen hat (z.B. Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form) legt der Arbeitgeber fest
Bei der Dokumentation sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.

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Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf das Verbandbuch haben.
Entscheidend ist jedoch, dass die aufgezeichneten Einträge im Verbandbuch vertraulich behandelt werden.
Insbesondere aufgrund der geltenden DSGVO ist es wichtig, das Verbandbuch auf aktuelle Datenschutz-Anforderungen entspricht

Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer

Ersthelfer dokumentieren die Erste Hilfe Leistung
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen zu dokumentieren Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.

Elektronisches Verbandbuch und die  DSGVO Datenschutz Grundverordnung

Verbandbuch & DSGVO Datenschutz Grundverordnung
DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ schnelle und übersichtliche Erfassung sämtlicher medizinischer Vorfälle

Was ist ein Abreissblock? Welche Daten müssen im Abreissblock festgeha

Inhalte im Abreissblock DGUV-Information 204-020 Verbandbuch
Abreißblock als Verbandbuch praktische und DSGVO konforme Ergänzung zum Verbandbuch


Erfassung von Erste-Hilfe-Leistungen im Vergleich
Die Vorzüge der elektronischen Erfassung innerhalb einer Software von Erste-Hilfe-Leistungen liegen in der Speicherung und Bearbeitung der Daten.

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss in einem Verbandbuch aufgezeichnet und diese Dokumentation 5 Jahre aufbewahrt werden.

Unsere Verbandbuch-Software ist im Vergleich mit den meisten Konkurrenzprodukten nicht nur in Bezug auf die Anschaffungskosten sehr preisgünstig, sondern vor allem auch in Bezug auf die Personalkosten, um das Softwaresystem einzuführen.

Die Hoppe Unternehmensberatung ist Ihr zuverlässiger Partner für das digitale Verbandbuch.
Unsere Kernkompetenz liegt seit über 30 Jahren in der Entwicklung, Einführung und Anwendungsunterstützung flexibler, durchgängiger Softwarelösungen.