Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?

  • Name der verletzten bzw. erkrankten Person
  • Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
  • Name der Zeugen
  • Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin

Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.

Art der Erfassung: Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form


Wie die Dokumentation zu erfolgen hat ist nicht vorgeschrieben. Der Unternehmer legt fest, wer für die Dokumentation zuständig ist. Sinnvoll ist es, dem Ersthelfer die Dokumentation übernehmen zu lassen. Auf welche Art und Weise die Dokumentation zu erfolgen hat (z.B. Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form) legt der Arbeitgeber fest
Bei der Dokumentation sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.

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Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf das Verbandbuch haben.
Entscheidend ist jedoch, dass die aufgezeichneten Einträge im Verbandbuch vertraulich behandelt werden.
Insbesondere aufgrund der geltenden DSGVO ist es wichtig, das Verbandbuch auf aktuelle Datenschutz-Anforderungen entspricht




Mehr Übersicht über Erste Hilfeleistungen und Unfälle im Unternehmen
Das elektronische Verbandbuch ist die Verbandbuchsoftware, die Ihnen mehr Übersicht über Erste Hilfeleistungen und Ihre Unfälle im Unternehmen liefert. Dank ihrer benutzerfreundlichen Oberfläche und den leistungsstarken Druckausgaben ist das digitale Verbandbuch die Dokumentationssoftware, die besonders praxisgerecht ist.

Informationen an der richtigen Stelle im digitalen Verabandbuch zur Verfügung stellen
Als erfahrende Unternehmensberatung kennen wir die Lage rund im die Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen in den Unternehmen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und sie dort optimal zu nutzen. Als betrieblicher Ersthelfer sind Sie dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen bis der Rettungsdienst oder Betriebsarzt eintrifft. Außerdem müssen die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.
Kein Unfall und keine Erste Hilfe Leistung soll im Verbandbuch vergessen werden. Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.
Wir beraten Unternehmen, damit Sie die Dokumentatiom im Verbandbuch richtig umsetzen können. Wir bieten eine Software zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen gemäß der DGUV.

Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen.
Gleichgültig, wer in Ihrem Betrieb die Aufzeichnung der Erste Hilfe Maßnahmen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen vertraulich behandelt werden. Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten. Wir beraten als Unternehmensberatung Ersthelfer in Betrieben bei der Dokumentation.

FAQ – Fragen und Antworten rund um die Verbandbuch-Software und den Zusatzoptionen
Sie haben Fragen rund um das Thema Verbandbuchmanagement, wir haben hier einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.
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