Auf keinen Fall darf die Zeit, der Ort und der Unfallhergang fehlen.

Jede Verletzung im Unternehmen muss schriftlich festgehalten werden.

Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
Laut dem DGUV muss auf jeden Fall zuerst auf die Beschreibung des Unfalls eingegangen werden. Dabei dürfen eben auf keinen Fall die Zeit, der Ort und der Unfallhergang nicht fehlen. Daher kann das Verbandbuch auch noch einen weiteren Nutzen für den Arbeitsschutz haben. Unfallrisiken können mit diesem schnell erkannt und gut vermieden werden.

Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre

Betrieblicher Ersthelfer und seine Aufgaben Verbandbuch
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Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
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Warum ist das digitale Verbandbuch so wichtig?
Das digitale Verbandbuch ermöglicht eine zentrale Informationsquelle.
Allzu oft wird das Verbandbuch an vielen verschiedenen Orten von allen möglichen Personen nachverfolgt. Eigentlich ist keiner wirklich zuständig und es gibt kein einheitliches Tool, das Informationen erfasst und zentralisiert. Chaos und Ungenauigkeiten sind damit vorprogrammiert.
Es ist schwierig, fundierte Entscheidungen zu treffen. Einige Unternehmen beschäftigen sogar Mitarbeiter, die ausschließlich für die Dokumentation im Verbandbuch zuständig sind. Diese Aufgaben sollten eigentlich von Systemen erledigt werden.

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