Auf keinen Fall darf die Zeit, der Ort und der Unfallhergang fehlen.
Jede Verletzung im Unternehmen muss schriftlich festgehalten werden.
Vier Fakten zum Verbandbuch
- Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
- Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
- Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
- Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.
Download Setup
Bestellen
Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
Laut dem DGUV muss auf jeden Fall zuerst auf die Beschreibung des Unfalls eingegangen werden.
Dabei dürfen eben auf keinen Fall die Zeit, der Ort und der Unfallhergang nicht fehlen.
Daher kann das Verbandbuch auch noch einen weiteren Nutzen für den Arbeitsschutz haben.
Unfallrisiken können mit diesem schnell erkannt und gut vermieden werden.
Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten.
Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde.
Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.
Neues Konzept für das Verbandbuch
Vier Fakten zum Verbandbuch Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV,
das schreibt die Presse zur papierlosen Verbandbuch-Software
Digitaler Helfer unterstützt bei den Aufgaben im Arbeitsschutz
Die Verbandbuchsoftware von der Hoppe Unternehmensberatung ist ein digitaler Helfer, der Sie bei den vielfältigen Aufgaben im Arbeitsschutz unterstützt.
lückenlose Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen
Eine wichtige Grundlage für die Dokumentation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens ist der Nachweis eines Arbeitsunfalls gegenüber dem gesetzlichen Unfallversicherungsträge.
Sie umfasst die persönlichen Daten, den Zeitpunkt, Ort und Hergang des Arbeitsunfalls, die Art und Weise der Verletzung sowie die Daten des Ersthelfers.
Die Dokumentation im Verbandbuch ist vom Arbeitgeber fünf Jahre lang unter Datenschutzgesichtspunkten so aufzuheben, dass jederzeit darauf zurückgegriffen werden kann.
Forderungen laut § 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" fordert, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. HOPPE bietet dafür das digitale Verbandbuch. Dabei sind folgende Angaben zu erfassen, die die Erste-Hilfe-Leistung nachvollziehbar machen:
Angaben zum Unfallereignis: Zeitpunkt, Ort (Unternehmensteil), Unfallhergang bzw. Hergang des Gesundheitsschadens und Art und Umfang von Verletzung oder Erkrankung.
Angaben zur Erste-Hilfe-Leistung: Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, Name des Versicherten (Verletzten), Name(n) von Zeugen, Namen der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben.
Weiterhin wird gefordert, dass diese Daten für die Dauer von fünf Jahren wie Personalunterlagen aufbewahrt werden.
Ganz einfach das Verbandbuch verwalten
Die Zeiten von manuellen Excel-Tabellen für die Einträge im Verbandbuch sind vorbei.
Räumen Sie endlich mit verständlicher und günstiger Software auf.
Mit unserer Verbandbuch Software organisieren Sie Ihr Verbandbuch.
Umfangreiche Support-Leistungen
Sollten Sie einmal Fragen zu Ihrem Verbandbuch haben, hilft Ihnen unser freundliches Support-Team schnell und kompetent weiter.
Telefon: +49(0)6104/65327
Die Vorteile des Hoppe Verbandbuch-Software: einfach - übersichtlich - digital.