Auf keinen Fall darf die Zeit, der Ort und der Unfallhergang fehlen.

Jede Verletzung im Unternehmen muss schriftlich festgehalten werden.

Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
Laut dem DGUV muss auf jeden Fall zuerst auf die Beschreibung des Unfalls eingegangen werden. Dabei dürfen eben auf keinen Fall die Zeit, der Ort und der Unfallhergang nicht fehlen. Daher kann das Verbandbuch auch noch einen weiteren Nutzen für den Arbeitsschutz haben. Unfallrisiken können mit diesem schnell erkannt und gut vermieden werden.

Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.

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Kann ich das digitale Verbandbuch zuerst ausprobieren?
Ja, das ist möglich. Sie können eine Testversion anfordern, bei der Sie 3 Wochen lang Zugriff auf alle Funktionen der Software haben.
Auf diese Weise finden Sie heraus, ob die Software vollständig zu Ihrer Arbeitsweise und Ihrer Organisation passt.

Mit der elektronischen Verbandbuch-Software von HOPPE behalten Sie als Verantwortlicher den Überblick über Ihren Aufgabenbereich.

Die Hoppe Unternehmensberatung ist Ihr zuverlässiger Partner für das digitale Verbandbuch.
Unsere Kernkompetenz liegt seit über 30 Jahren in der Entwicklung, Einführung und Anwendungsunterstützung flexibler, durchgängiger Softwarelösungen.

Was ist bei einem Arbeitsunfall oder einer Verletzung am Arbeitsplatz zu tun?
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfälle zu dokumentieren.

Wie erfolgt die Dokumentation in einem digitalen Verbandbuch?
Im Verbandbuch handelt es sich um personenbezogene und daher sensible Daten.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht müssen demnach besondere Regelungen und Vorkehrungen hinsichtlich der Zugriffberechtigungen getroffen werden.

Schützen Sie ihre sensiblen Daten.
Achten Sie beim Monitoring von Verletzungen und Unfällen auf die Datensicherheit und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.
Zugriffsberechtigungen sorgen für die Sicherheit im digitalen Verbandbuch.

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