Auf keinen Fall darf die Zeit, der Ort und der Unfallhergang fehlen.

Jede Verletzung im Unternehmen muss schriftlich festgehalten werden.

Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
Laut dem DGUV muss auf jeden Fall zuerst auf die Beschreibung des Unfalls eingegangen werden. Dabei dürfen eben auf keinen Fall die Zeit, der Ort und der Unfallhergang nicht fehlen. Daher kann das Verbandbuch auch noch einen weiteren Nutzen für den Arbeitsschutz haben. Unfallrisiken können mit diesem schnell erkannt und gut vermieden werden.

Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.




Transparenz für alle Beteiligten durch ein datenschutzkonformes und konsistentes Datenmanagement
Die klare Aufgabenverteilung im digitalen Verbandbuch und das datenschutzkonforme und konsistente Datenmanagement durch die Verbandbuch-Software sorgen für eine erhöhte Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten über den gesamten Prozess der Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen und Unfälle im Betrieb.

Wir beraten bei der Digitalisierung vom Verbandbuch
Wir sind eine innovative Unternehmensberatung und etablierte Software-Entwickler und Ansprechpartner für Fragen zum Thema Verbanduch, Prüffristenmanagement, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Unsere Kernkompetenz und Schwerpunkt ist es, unsere Kunden mit der digitalen Verbandbuch Software bei der Digitalisierung von Verbandbucheinträgen zu unterstützen.

Informationen an der richtigen Stelle im digitalen Verabandbuch zur Verfügung stellen
Als erfahrende Unternehmensberatung kennen wir die Lage rund im die Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen in den Unternehmen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und sie dort optimal zu nutzen. Als betrieblicher Ersthelfer sind Sie dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen bis der Rettungsdienst oder Betriebsarzt eintrifft. Außerdem müssen die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.
Kein Unfall und keine Erste Hilfe Leistung soll im Verbandbuch vergessen werden. Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.
Wir beraten Unternehmen, damit Sie die Dokumentatiom im Verbandbuch richtig umsetzen können. Wir bieten eine Software zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen gemäß der DGUV

Verbandbuchsoftware als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls
Für jeden Mitarbeiter im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann. Damit wird nachgewiesen, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden, wenn Spätfolgen eintreten. Beispiele: kleinere Schnitt- oder Stichverletzungen, Sturz von dre Treppe oder Entzündungen.

Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens
Die digitale Verbandbuchsoftware ist einfach und intuitiv bedienbar. Die Anwendung ist skalierbar und kann erweitert werden. Natürlich kann die Verbandbuchsoftware an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens angepasst werden. Unsere Verbandbuchsoftware ist vielseitig, netzwerkfähig, mehrsprachig und branchenunabhängig.