Ein Meldeblock dient zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen
vgl. dazu DGUV-Information 204-020 Verbandbuch
Ein Meldeblock dient zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Er dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahmen, die im Betrieb vorgenommen werden. Er sollte daher im Bestfall zusammen mit den Erste-Hilfe-Materialien der jeweiligen Firma aufbewahrt werden, damit jederzeit Übersicht über die Bestände des Verbandszeugs besteht.
Vier Fakten für ein Meldeblock
- Das Führen eines Meldeblock / Unfallbuch für jeden Betrieb Pflicht.
- Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
- Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
- Auswertungen in einem Unfallbuch / Meldeblock können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.
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