Wieviele ausgebildete Betriebshelfer benötigt ein Unternehmen?

Medizinische Kenntnisse sind beim betrieblichen Ersthelfer erforderlich.

Anzahl der Ersthelfer für das Unternehmen
Oftmals herrscht Unsicherheit bei der Frage, wie viele betriebliche Ersthelfer nach dem Gesetz für das jeweilige Unternehmen ausgebildet werden müssen. Die Zahl der Ersthelfer ist in § 26 Absatz 1 genau geregelt und hängt maßgeblich von der Größe der Firma ab. Demnach muss ein Unternehmen mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern über einen ausgebildeten Ersthelfer verfügen. Dieser eine reicht für eine kleine Firma oftmals aus. Erst wenn es mehr als 20 Beschäftigte gibt, sind zusätzliche Ersthelfer im Betrieb vorgeschrieben

Betrieblicher Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Regeln für die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

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Wieviele ausgebildete Betriebshelfer benötigt ein Unternehmen?
Schon in Betrieben mit nur zwei Mitarbeitern muss es einen ausgebildeten Betriebshelfer geben, in größeren Firmen entsprechend mehr.

Ein betrieblicher Ersthelfer muss über die notwendigen medizinischen Kenntnisse verfügen




Digitaler Helfer unterstützt bei den Aufgaben im Arbeitsschutz
Die Verbandbuchsoftware von der Hoppe Unternehmensberatung ist ein digitaler Helfer, der Sie bei den vielfältigen Aufgaben im Arbeitsschutz unterstützt.

lückenlose Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen
Eine wichtige Grundlage für die Dokumentation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens ist der Nachweis eines Arbeitsunfalls gegenüber dem gesetzlichen Unfallversicherungsträge. Sie umfasst die persönlichen Daten, den Zeitpunkt, Ort und Hergang des Arbeitsunfalls, die Art und Weise der Verletzung sowie die Daten des Ersthelfers. Die Dokumentation im Verbandbuch ist vom Arbeitgeber fünf Jahre lang unter Datenschutzgesichtspunkten so aufzuheben, dass jederzeit darauf zurückgegriffen werden kann.

Folgende Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden

  • Name der verletzten bzw. erkrankten Person
  • Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
  • Name der Zeugen
  • Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin

Alle verantwortlichen Mitarbeiter sehen den aktuellen Stand der Unfälle in unserer Verbandbuch Software

Das müssen Sie im Verbandbuch schriftlich festhalten
In einem BG Verbandbuch ist jede Verletzung, jeder Unfall und jede Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen schriftlich festzuhalten

Gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) dürfen Verbandbücher nicht mehr frei zugänglich aufbewahrt werden und für jedermann einsehbar sein.