Software erfüllt alle Anforderungen zur Erfassung der Arbeitsunfälle

Die Systemlösung für Arbeitssicherheit

DGUV-Vorschrift 1: Anforderungen und Richtlinien
Die leicht zu bedienende Software erfüllt alle Anforderungen und Richtlinien zur Anzeige von Arbeitsunfällen der Berufsgenossenschaft Sowie der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

elektronische Verbandbuch
Das elektronische Verbandbuch ermöglicht eine schnelle und übersichtliche Erfassung sämtlicher medizinischer Vorfälle und Unfälle im Unternehmen.
Betrieblichen Unfälle zentral und digital auf einfache Weise erfassen.

Testen Sie 3 Wochen die Software im vollen Umfang. kostenlos, unverbindlich und ohne Verpflichtung.
Software um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 21 Tage kostenlos und unverbindlich.

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Als Benutzer erhalten Sie eine gewohnte Umgebung
Wir stellen Ihnen eine Oberfläche zur Verfügung, die sich an das original Verbandbuch anlehnt.


Einfache Erfassung von jeder zugezogenen Verletzung im zentralen elektronischen Verbandbuch




Nutzen Sie die Verbandbuch-Software direkt in Ihrer täglichen Arbeit, z.B. bei der Produktion, im Arbeistschutz oder für eine zuverlässige Dokumentation.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.

Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert. Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.

Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Digitales Verbandbuch - DSGVO konform: Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
ie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software "elektronisches Verbandbuch" ersetzen.