Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen
Häufigste Gründe dafür sind Unwissen, Unterschätzen von Gefahren oder Missachtung von Regeln. Um dem vorzubeugen, sind Arbeitgeber gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Können Sie im Audit das Verbandbuch nachweisen?
Geschieht in Ihrem Unternehmen ein Unfall mit einer Verletzung, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben und dies im Verbandbuch vermerkt ist. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.




Erfassung von Erste-Hilfe-Leistungen im Vergleich
Die Vorzüge der elektronischen Erfassung innerhalb einer Software von Erste-Hilfe-Leistungen liegen in der Speicherung und Bearbeitung der Daten.

Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert. Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss in einem Verbandbuch aufgezeichnet und diese Dokumentation 5 Jahre aufbewahrt werden.

Die Software deckt die Anforderungen für die Erfassung eines elektronischen Verbandbuches ab.
Wir bieten für mehr Transparenz und mehr Überblick. Unsere Software hilft Ihnen, das Beste aus Ihren Arbeitssicherheitsprozessen herauszuholen.

Verbandbuch effizient dokumentieren
Unser digitales Verbandbuchsystem ist eine Softwarelösung zur Unterstützung vieler Bereiche im Betrieb. Dieses System hat sich längst in den meisten Firmen etabliert und ist dort im Einsatz. Die Software wird sowohl zur Dokumentation der Verbandbucheinträge im eigenen Unternehmen als auch zur Unfallverhütung genutzt.

Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
Wir bieten eine Lösung "Verbandbuchsoftware" mit der Sie Ihren Arbeitgeberpflichten optimal nachkommen.

  • Schnell ausfüllen: Die Erfassungsmaske der Erste-Hilfe ist selbsterklärend und somit sind alle Angaben schnell, aber rechtskonform notiert.
  • Wahrung des Datenschutzes: Zur Wahrung des Datenschutzes können verschiedene Benutzerrechte vergeben werden.
  • Sicheres Archiv: Dank der praktischen Reports können die Formulare gleich archiviert und rechtssicher aufbewahrt werden.