Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen
Häufigste Gründe dafür sind Unwissen, Unterschätzen von Gefahren oder Missachtung von Regeln. Um dem vorzubeugen, sind Arbeitgeber gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Können Sie im Audit das Verbandbuch nachweisen?
Geschieht in Ihrem Unternehmen ein Unfall mit einer Verletzung, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben und dies im Verbandbuch vermerkt ist. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Maßnahmen  z

Erste Hilfe Maßnahmen dokumentieren
Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden Ein Exemplar dient der Unfallanzeige Dokumentation im Unternehmen.

Vorsorgekartei: Arbeitsmedizinische Vorsorge und G-Untersuchungen -  A

Die Vorsorgekartei organisiert arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge und G-Untersuchungen Vorsorgekartei mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeits- medizinische Vorsorge statt- gefunden hat.

Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind über die

Unfallanzeige mit der Vebandbuchsoftware
Dokumentieren Sie Unfälle mit der Verbandbuchsoftware Ein Exemplar dient der Unfallanzeige Dokumentation im Unternehmen.


Software für Arbeitssicherheit: schnell, einfach & effizient

Software für verantwortliche im Arbeitsschutz:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Qualitätsmanager, Produktionsleiter, Elektrofachkräfte, Brandschutzbeauftragte, Projektleiter

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Verletzungen und Erste Hilfe. Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten. Schritt für Schritt erfolgt jede Erste-Hilfe-maßnahme in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung
Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.

Trends zum Verbandbuch-Management werden durch die Fachpresse immer wieder aufgegriffen und thematisiert.
Aber was bedeutet das für Sie? Welche Anwendungsszenarien sind für Sie denkbar? Die HOPPE Unternehmensberatung beschäftigt sich mit den Trends und entwickelt passgenaue Lösungsansätze, die auch für unsere Kunden Potenziale bieten.
Trends zum Verbandbuch-Management

Die Verbandbuch-Software zeichnet sich durch Anwenderfreundlichkeit und Anpassungsfähigkeit aus.
Dadurch kann ihr Potential bereits nach kurzer Zeit voll ausgeschöpft werden.
Die Verbandbuchsoftware von HOPPE ist bereits bei zahlreichen Firmen, Ministerien, Kommunen und Betrieben seit vielen Jahren im Einsatz. Seither orientiert sich die Entwicklung ausschließlich an den Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden.