Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen
Häufigste Gründe dafür sind Unwissen, Unterschätzen von Gefahren oder Missachtung von Regeln. Um dem vorzubeugen, sind Arbeitgeber gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Können Sie im Audit das Verbandbuch nachweisen?
Geschieht in Ihrem Unternehmen ein Unfall mit einer Verletzung, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben und dies im Verbandbuch vermerkt ist. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.




Die leicht zu bedienende Software erfüllt alle Anforderungen und Richtlinien zur Anzeige von Arbeitsunfällen der Berufsgenossenschaft sowie der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Digitales Verbandbuch - DSGVO konform: Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
ie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software "elektronisches Verbandbuch" ersetzen.