Vorsorge-Maßnahmen aufwandsminimiert nachweisen
Die Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt
Die Vorsorgekartei dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren und zu dokumentieren.
Die Vorsorgekartei enthält sensible personenbezogene Daten. ArbMedVV: Vorsorgekartei enthält Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeits- medizinische Vorsorge statt- gefunden hat.
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