Verbandbücher – Dokumentationspflicht und Monitoring von Erste-Hilfe-Leistungen

Software optimiert Ihre Aufgaben

Funktionsumfang der Verbandbuchsoftware

  • Erfassung der Einträge
  • Festlegung vomVerantwortlichkeiten
  • Berechtigungen gemäß DSGVO Datenschutz-Grundverordnung
  • Auswertung aller erzielten Effekte quantitativer wie qualitativer Art


Einfache Erfassung von jeder zugezogenen Verletzung im zentralen elektronischen Verbandbuch

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Software um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 21 Tage kostenlos und unverbindlich.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.

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Die Digitalisierung lässt die Datenflut immer weiter anwachsen
In einem Verbandbuch werden in Betrieben, Behörden, Schulen und Kindertagesstätten die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich aufgezeichnet

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gesundheitsdaten im Verbandbuch
Die in einem Verbandbuch hinterlassenen Angaben dienen als wichtiger schriftlicher Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einem versicherten Mitarbeiter eingetreten ist. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung dafür, dass ein betrieblicher Unfall überhaupt als Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anerkannt werden kann. Das kann sehr wichtig werden, etwa wenn Spätfolgen eintreten – zum Beispiel bei Entzündungen auch nach kleineren Schnitt- oder Stichverletzungen.

fünf Jahre lang aufbewahren
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln.

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So behalten Sie den Überblick über alle Einträge im Verbandbuch.
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Verbandbücher zur Dokumentation von Unfällen
Erfolgsfaktor für die Sicherheit. Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt
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das schreibt die Presse zur papierlosen Verbandbuch-Software


Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert. Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.

Jetzt noch flexibler: Alle vorgeschriebenen Daten für das Verbandbuch dokumentieren.