Grundlegende organisatorische Faktoren, Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung und Gefährdung durch ergonomische Faktoren

Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden
Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitschutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Unternehmer.

Vorgehensweise
Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z.B. Betriebsorganisation, Objekt, Maschine, Werkstatt, und der dort auszuführenden Tätigkeiten.

Ermitteln von Gefährdungen

  • Arbeitsbereichabhängig zum Beispiel Einsatz nicht regelmäßig geprüfter elektrischer Betriebsmittel, unzureichende Unterweisung der Beschäftigten.
  • Objektabhängig / Objektunabhängig nach Gewerken und Tätigkeit.
    Beurteilen der Gefährdungen zum Beispiel: Risiko eines Absturzes, Risiko verschüttet zu werden.

  • Abschätzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele
    Zum Beispiel in Vorschriften und Regeln, bzw. nach Ermittlung mit geeigneten Methoden. Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo es erforderlich oder notwendig ist Anschließend müssen die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden

    Entscheidend ist, dass Sie konsequent und systematisch vorgehen.
    Software unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung kann mit modernem Tool effizient bewältigt werden
    Gesetze und Verordnungen regeln die Sicherheit von Mitarbeitern an ihren Arbeitsplätzen – im Büro in der Produktionshalle oder in der Fertigung. Unternehmer müssen dafür eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung abgeben. Diese umfasst im Kern die Darstellung der Arbeitsstätte, potenzieller Gefahren und der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Arbeitsschutz sicherzustellen.

    Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen
    Eine Software hilft dabei, den Überblick über den gewaltigen Umfang dieser Beurteilung zu bewahren und alle Dokumentationen sauber an Ort und Stelle zu haben. So können die Verantwortlichen Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen.
    Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen und dokumentieren
    Als Unternehmer ist man nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
    Die bedeutet auch, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren ist.
    Mit dem HOPPE Wartungsplaner erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und halten Ihren Aufwand möglichst in Grenzen.

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    Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung
    Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung ( https://www.wartungsplaner.de/ ) bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
    Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

    Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden

    • Grundlegende organisatorische Faktoren
    • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
    • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
    • Mechanische Gefährdung
    • Elektrische Gefährdung
    • Gefährdung durch Gefahrstoffe
    • Gefährdung durch Brände/Explosionen
    • Biologische Gefährdung
    • Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
    • Psychische Belastung durch die Arbeit
    • Sonstige Gefährdungen / Belastungen

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    Wartungssoftware für Betriebsmittel aller Art
    Die Software dient zur Erst-Inventarisierung der Anlagen und Maschinen als auch zur Dokumentation der wiederkehrenden Wartungstermine.

    Die Hoppe Unternehmensberatung ist ein führender Anbieter für die Dokumentation der Wartungen für Betriebsmittel.

    Wartungsplanung und Anlagenverwaltung / Asset Management
    Bei dieser Art von Wartungsplanung Instandhaltungsplanung geht es vor allem um prüfpflichtige Betriebsmittel, bei denen die Gegenstände eines Unternehmens geprüft und gewartet werden.

    Mit Barcode-Etiketten lassen sich die Gegenstände identifizieren.
    Ein passendes Scannergerät kann die Barcodes (z.b. Code 39 ) der Inventaretiketten (Aufkleber mit Barcode ) auslesen. Dies erfolgt über den Barcodescanner oder einer mobilen APP für Android oder IOS ( iPhone / iPad)

    Wir bieten eine kundenspezifische Barcode- und RFID-Lösung zu Inventarisierung der Anlagen und Maschinen an.
    Über unsere umfassende Softwarelösung kann das komplette Prüffristenmanagement geregelt werden. Von der Erfassung bis hin zu den Reports und Statistiken.

    Wir unterstützen Arbeitgeber bei Erfüllung der Anforderungen zur Arbeitssicherheit.
    Erfüllen Sie mit unserer etablierten Software die Anforderungen aus den EG-Richtlinien, Gesetzen, Normen und Regelwerken.

    Regelmäßig instand halten statt reparieren
    Hoppe Unternehmensberatung zeigt mit dem Wartungsplaner, was im Predictive Maintenance heute schon möglich ist.
    Den optimalen Zeitpunkt für Wartungen zu finden, ist eine große Herausforderung für Betreiber Maschinen. Ungeplante Stillstandzeiten sollen eliminiert werden und die Maschinenverfügbarkeit soll erhöht werden.
    Doch so sehr sich die Maschinen in ihrer Anwendung auch unterscheiden, haben sie alle eines gemeinsam: Sie müssen die Anforderungen an Effizienz und Betriebssicherheit erfüllen. Unerwartete Störungen, die an der Mechanik, Hydraulik oder Elektronik auftreten, schlagen mit kostspieligen Folgen zu Buche.

    Erst reagieren und reparieren, wenn ein Defekt auftritt, ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht die beste Lösung.
    Für die Instandhaltung wiederum ist die vorausschauende Wartung eine ideale Maßnahme, die Instandhaltungskosten zu senken.