Grundlegende organisatorische Faktoren, Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung und Gefährdung durch ergonomische Faktoren

Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden
Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitschutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Unternehmer.

Vorgehensweise
Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z.B. Betriebsorganisation, Objekt, Maschine, Werkstatt, und der dort auszuführenden Tätigkeiten.

Ermitteln von Gefährdungen

  • Arbeitsbereichabhängig zum Beispiel Einsatz nicht regelmäßig geprüfter elektrischer Betriebsmittel, unzureichende Unterweisung der Beschäftigten.
  • Objektabhängig / Objektunabhängig nach Gewerken und Tätigkeit.
    Beurteilen der Gefährdungen zum Beispiel: Risiko eines Absturzes, Risiko verschüttet zu werden.

  • Abschätzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele
    Zum Beispiel in Vorschriften und Regeln, bzw. nach Ermittlung mit geeigneten Methoden. Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo es erforderlich oder notwendig ist Anschließend müssen die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden

    Entscheidend ist, dass Sie konsequent und systematisch vorgehen.
    Software unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung kann mit modernem Tool effizient bewältigt werden
    Gesetze und Verordnungen regeln die Sicherheit von Mitarbeitern an ihren Arbeitsplätzen – im Büro in der Produktionshalle oder in der Fertigung. Unternehmer müssen dafür eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung abgeben. Diese umfasst im Kern die Darstellung der Arbeitsstätte, potenzieller Gefahren und der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Arbeitsschutz sicherzustellen.

    Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen
    Eine Software hilft dabei, den Überblick über den gewaltigen Umfang dieser Beurteilung zu bewahren und alle Dokumentationen sauber an Ort und Stelle zu haben. So können die Verantwortlichen Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen.
    Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen und dokumentieren
    Als Unternehmer ist man nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
    Die bedeutet auch, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren ist.
    Mit dem HOPPE Wartungsplaner erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und halten Ihren Aufwand möglichst in Grenzen.

    Rufen Sie uns bitte direkt an.
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    Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung
    Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung ( https://www.wartungsplaner.de/ ) bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
    Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

    Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden

    • Grundlegende organisatorische Faktoren
    • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
    • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
    • Mechanische Gefährdung
    • Elektrische Gefährdung
    • Gefährdung durch Gefahrstoffe
    • Gefährdung durch Brände/Explosionen
    • Biologische Gefährdung
    • Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
    • Psychische Belastung durch die Arbeit
    • Sonstige Gefährdungen / Belastungen

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    Die Instandhaltung im Wartungsplaners umfasst die Rubriken Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Unter Inspektion versteht man geplante, kleinere Checks, die regelmäßig stattfinden.
    Unter Instandsetzung dagegen versteht man ungeplante Reparaturen. Im Wartungsplaner lassen sich alle Betriebsmittel eines Unternehmens anlegen und klassifizieren. Um Anwendern die Anlage der Betriebsmittelstammdaten zu vereinfachen, kann die Betriebsmittelgruppe aus einer Tabelle ausgewählt werden. Von Maschinen und Anlagen bis zur Handbohrmaschine oder sonstigen Betriebseinrichtungen. Über eine einheitliche Identnummer ist ein spezielles Betriebsmittel, wie zum Beispiel ein Akkuschrauber oder ein Förderkran, eindeutig gekennzeichnet. Der Wartungsplan, Inspektionsplan und Instandsetzungsplan wird dem jeweiligen Betriebsmittel direkt zugeordnet.

    Maschinen- und Anlagenanalyse
    Der Wartungsplaner bietet eine Maschinen- und Anlagenanalyse. Für Instandhaltung bedeutet das klare Vorteile. Unternehmen werden gezielt beim Umgang mit Obsoleszenz und der Sicherung ihrer Anlagen unterstützt.

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    Frühzeitig dem Wartungsteam den Termin zuweisen:
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    Prüftermine und Prüfprotokolle im Blick. So gestalten Sie Ihren Arbeitsalltag leichter und sicherer:
    Mit dem digitalen Verwaltungssystem Wartungsplaner haben Sie alle wichtigen gesetzlich vorgeschriebenen Prüftermine und Prüfprotokolle im Blick.
    Mit dem Wartungsplaner erfassen und verwalten Sie die Daten prüfpflichtiger Produkte, wie etwa Stapler, Maschinen, Elektrogeräte.
    Mit der mobilen APP für Android oder Apple IOS als Lesegerät erfassen Sie die prüfpflichtigen Produkte, die mit Barcodeetiketten ausgestattet sind. Dank der mobilen Erfassung lässt sich jedes Produkt kinderleicht in die Datenbank aufnehmen und darin übersichtlich verwalten.

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