Testen Sie unsere Software für die Gefährdungsbeurteilungen

Steuern Sie Gefährdungsbeurteilungen unkompliziert

Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen und dokumentieren
Als Unternehmer ist man nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die bedeutet auch, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren ist.
Mit dem Wartungsplaner erstellen Sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung und halten Ihren Aufwand möglichst in Grenzen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im Arbeitsschutz.
Sie dient der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.

Wie Sie das Thema „Gefährdungsbeurteilung“ im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Mit dem Wartungsplaner ist die Durchführung und Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung schnell und unkompliziert abgehakt.

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird Gefährdungsbeurteilung genannt.
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Verantwortlich hierfür ist der Arbeitgeber. Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, ihn dabei sachkundig zu unterstützen.

Wichtige Neuerung zur „Gefährdungsbeurteilung“:
Die ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ ist beschlossen, damit müssen Sie in Ihrem Betrieb zusätzliche Anforderungen erfüllen!
Gefährdungsbeurteilungen stellen eine echte Herausforderung dar, denn immer mehr Vorschriften fordern die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (wie aktuell der § 3 der ArbStättV 2016 oder die ganz neue ASR V3 Gefährdungsbeurteilung). Die Vorgaben nehmen ständig zu und die Art der Gefährdungen wandelt sich von körperlichen zu psychischen Belastungen.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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Software für die effiziente Gefährdungsbeurteilung. Was Sie jetzt in Ihrem Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung umsetzen müssen.
Wartungsplaner ist eine PC basierte Arbeitssicherheit-Software und kann in allen Branchen und Betriebsgrößen eingesetzt werden.
Jedes Protokoll zur Gefährdungsbeurteilung ist im Wartungsplaner griffbereit. Über 25 Jahre Erfahrung. Erledigen Sie ihre Arbeiten einfacher und sicherer als je zuvor.
Wartungsplaner bietet eine Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung die jeden Prüfer zufriedenstellt.
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz:
Software zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschrift 1.

Mit nur einigen Klicks haben Sie alle Prüfberichte und Protokolle griffbereit.

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Erfolgreiche Einhaltung und Durchführung von Wartungsterminen stellen für Unternehmen meist vor eine große Herausforderung.
Mit normalen Office-Programmen, ist die Erfüllung aller Anforderungen an die Dokumentation der Wartung eine wahrliche Mammutaufgabe und bringt die Wartungsmanager schnell an seine Grenzen.

Abhilfe schafft hier oftmals eine entsprechende Software-Lösung. Sie kann in vielen Aufgabenbereichen des Wartungsmanagement unterstützen und diese Aufgaben effektiver, sicherer und wirtschaftlicher gestalten.
Eine Wartungs-Management-Software zeichnet beispielsweise die Wartungstermine zuverlässig auf.

Ein solches systematisches und modernes Programm eröffnet Unternehmen somit die Möglichkeit, die Qualität der Wartungsprozesse auf kontinuierlich hohem Niveau zu halten.

Professioneller Service - Jetzt beraten lassen!
Das professionelle Dokumentations- & Organisationssystem. Wir beraten Sie: Erfassung, Dokumentation und Auswertungen.
Hohe Revisionssicherheit & perfektes Design für einen reibungslosen Betrieb. Auch als App verfügbar. Mehrfach erfolgreich von Fachkräften für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erprobt.

Weniger Wartungsaufwand - höhere Maschinenlaufzeit
Mit dem Wartungsplaner sorgen Sie dafür, dass Wartungen pünktlich, fehlerfrei, vollständig und herstellerkonform erledigt werden. Verlieren Sie keine Zeit mehr mit unnötigen Stillständen, der aufwendigen Pflege von Excel-Listen oder der handschriftlichen Dokumentation von erledigten Wartungen.

Herausforderungen in der Instandhaltung

  • Wartungsarbeiten werden vergessen
  • Wartungen und Instandhaltungen werden nicht oder unzureichend dokumentiert
  • Jeder Mitarbeiter im Wartungsteam führt die Wartungen unterschiedlich aus
  • Fehlende Arbeitsanweisungen
  • höhere Maschinenlaufzeit, da nicht gewartete Maschinen häufiger ausfallen

Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht. Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen. Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.