
Fahrzeuge unter Kontrolle. Jede Prüfung im Fuhrpark verwalten
Endlich keine Papierformulare mehr. Dokumentation der Fuhrparkprüfungen. Die Fahrzeuge im Fuhrpark müssen regelmäßig geprüft werden. Fuhrpark-und Flottenmanagement-Software - Vereinfachung der Fuhrparkverwaltung
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Die führende Arbeitsschutz-Software
- Rechtssicher in der Verwaltung der Prüf- und Wartungstermine
- Modular aufgebaut Windows Software
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Wartungen, Instandsetzungen, Reparaturen und Störungen
Mit dem Wartungsplaner können nicht nur Prüftermine verwaltet werden, sondern auch die wiederkehrenden Wartungsarbeiten, sowie geplante und ungeplante Reparaturen.
Weiterhin können Störungen von Ihren Anlagen und Maschinen gemeldet werden.
Mit unserer passenden App für Smartphone und Tablet für die Betriebssysteme APPLE IOS und Android werden Störungen mit allen notwendigen Daten erfasst und direkt mit dem mobilen Gerät mehrere Fotos der Anlagenstörung protokolliert werden.
Die Stördaten werden in den Wartungsplaner übertragen.
Eine eMail wird als Störmeldung direkt an Sie verschickt.
Gemeinsam erfolgreich in der digitalen Instandhaltung
Wenn Ihre Wartungsplanung aus allen Nähten platzt, denken wir mit Ihnen über den passenden Einsatz der Software nach.
Gemeinsam sind wir erfolgreich im digitalen Instandhaltungsmanagement.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.