Eine Lückenlose Dokumentation spielt für den Bereich Arbeitssicherheit eine große Rolle.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht.
Folgende Dokumente muss der Arbeitgeber auf jeden Fall vorweisen können:
- Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
- die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- regelmäßige Überprüfung dieser Arbeitssicherheitsmaßnahmen
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