Die Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.

Eine Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit

Gewährleisten Sie die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Betriebe zur Bereithaltung aller Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.
Nicht fehlen darf die Risikoeinschätzung in Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit. Der besondere Augenmerk liegt auf der Überprüfung der Umsetzung und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Für festgelegte Arbeitsbereiche und Tätigkeiten oder Maschinen und Anlagen werden Objekte im Wartungsplaner angelegt.
Je Objekt werden die jeweiligen Gefährdungsfaktoren ermittelt sowie diesbezüglich ein Risiko bewertet. Eine Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die Schutzmaßnahmen werden im Wartungsplaner als Bericht angelegt. Eine Nachverfolgung der Maßnahme ist denkbar einfach, da die Erinnerung im Dashboard oder im Kalender stattfindet.

Gefährdungen richtig bewerten und systematisch reduzieren.

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Gefährdungsbeurteilung mit System: Zeitsparend, praxisnah, flexibel
Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden

  • Grundlegende organisatorische Faktoren
  • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
  • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
  • Mechanische Gefährdung
  • Elektrische Gefährdung
  • Gefährdung durch Gefahrstoffe
  • Gefährdung durch Brände/Explosionen
  • Biologische Gefährdung
  • Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
  • Psychische Belastung durch die Arbeit
  • Sonstige Gefährdungen / Belastungen

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Die neue europäische Gesetzgebung im Bereich der Sicherheits- und Prüfstandards fordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung von den Unternehmen. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig und je nach Häufigkeit der Nutzung der Geräte in bestimmten zeitlichen Abständen technisch geprüft werden.