Leitern und Tritte kontrollieren
Zur Überprüfung eignen sich Kontrollblätter mit einer Checkliste
Alle Betriebsmittel wie Lagerleiter, Anlegeleiter, Regalleiter, Tritte oder Hocker sind in häufigem Gebrauch und unterliegen damit natürlich auch einem schnellen Verschleiß.
Für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb ist der Unternehmer verantwortlich.
Achten Sie auf den Verschleiß, die Verformung und der Zerstörung von Bauteilen gemäß den Vorgaben der DGUV
Die Prüfung und Wartung von Leitern und Tritte führen zur Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitsunfälle vermeiden - beim Umgang mit Leitern Regeln beachten.
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind beim Umgang mit Leitern und Tritten einige grundsätzliche Regeln gemäß Handlungsanleitung der DGUV 208-016 zu beachten
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben
Grundsätzlich sind für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber verantwortlich.
Er hat dafür zu sorgen, dass nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen und den einschlägigen Normen, den Umgang mit tragbaren Leitern und Tritten so sicher wie möglich zu gestalten.
Dies schließt zum einen die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV und zum andern die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten mit ein.
Die Unterweisung sollte hierbei mindestens einmal jährlich erfolgen.
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind nämlich die eigenen Mitarbeiter die wichtigsten Verbündeten im Betrieb.
Die Zeitabstände für Sicht- und Funktionsprüfungen richtet sich hingegen nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit.
Bei täglichem Gebrauch sollte auch die Sichtprüfung der Leiter regelmäßig durchgeführt werden.
Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.
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Was ist CMMS, IPS oder Wartungssoftware?
Instandhaltungssoftware, CMMS, IPS oder Wartungssoftware sind verschiedene Bezeichnungen für eine Software, die Abläufe der Instandhaltung und Wartung systematisch abbilden.
Hierbei werden Wartungsaufgaben bereitgestellt.
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Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.
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