Wer ist für die Leiterprüfung verantwortlich?

Einfach klar und übersichtlich - Wartungsplaner um Leitern und Tritte zu prüfen

Software zur Dokumentation der Überprüfung von Leitern und Tritten - Regelmäßige Prüfung ist Pflicht!
Grundlage ist die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten: DGUV Information 208-016

Gewerblich genutzte Leitern sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierfu¨r befähigte Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu u¨berpru¨fen. Die systematische Überpru¨fung von Leitern und Tritten lässt sich z. B. mit Hilfe einer Software via Smartphone oder Tablet durchfu¨hren. Die DGUV Information 208-016 ist eine Ergänzung, in der eine „Handlungsanleitung fu¨r den Umgang mit Leitern und Tritten“ auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung erarbeitet wurde.

Im Arbeitsalltag kommen Leitern regelmäßig zum Einsatz.
Für eine sichere Verwendung müssen Leitern regelmäßig geprüft werden! Dabei ist es egal ob es kleiner Tritt oder große Standleiter ist. Leitern müssen vor jeder Verwendung auf offensichtliche Schäden oder Mängel geprüft werden. Zudem sollte regelmäßig eine Prüfung durch eine befähigte Person mit Sachkundenachweis gemäß DGUV Vorschrift 208-016 erfolgen!

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen dokumentiert werden.

Jährliche Prüfung Leitern und Tritte
Fehlerhaftes Verwenden von Leitern und Tritten kann zu Unfällen führen. Denken Sie daran, dass jährlich die Prüfung der Leitern und Tritten nach den aktuellen Vorschriften durchführt werden muss.
Im Betrieb verwendete Leitern müssen gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter und weisen Sie den Nutzer auf den einwandfreien Zustand der Leitern hin.

Erstellen Sie eine Übersicht der Leiterprüfungen im Betrieb
Wartungsplaner bietet alles, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen brauchen. Die Software Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).

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Einfach klar und übersichtlich
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten, Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch beschädigte Leitern und Tritte zu minimieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Leitern Voraussetzung. Aus diesem Grund kann mit Hilfe der Software Wartungsplaner eine Checkliste die regelmäßige Sichtprüfung stattfinden. Die Sichtkontrolle bezieht sich auf Beschädigungen. Die Dokumentation ist eine Zuarbeit für den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Die Sichtkontrolle wird durch geschulte Personen in regelmäßigen Abständen vorgenommen.
Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.

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Maschinencheck dokumentieren
Protokollieren Sie den Maschinencheck nach BetrSichV für alle Werkzeugmaschinen, Produktionsanlagen mit der Software Wartungsplaner.

Software Produkte zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
In der Produktion ist die Arbeitssicherheit ein entscheidender Faktor, um die Gesundheit der Mitarbeiter sowie die Produktionseffizienz, Nachhaltigkeit und Profitabilität zu gewährleisten.
Die Arbeitssicherheit kann Produktivität, Kosteneffizienz und auch die Arbeitsmoral erheblich beeinträchtigen. Für den Umgang mit Maschinen sind dokumentierte Wartungen und Gefährdungsbeurteilungen zwingend erforderlich. Sie enthalten ausführliche Vorgaben zu Sicherheitsmaßnahmen und persönlichen Schutzausrüstungen, die erforderlich sind, um die Risiken so gering wie möglich zu halten.

Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine breite Palette äußerst zuverlässiger Softwarelösungen für die Sicherheit und für die Arbeit rund um den Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit.
In der Kombination mit dem Wartungsplaner sorgen sie dafür, die Risiken erheblich zu reduzieren und die Arbeitssicherheit zu erhöhen.

Nutzen Sie die Software für Ihr Schichtbuch: Im Schichtbuch herrscht Klarheit über den Stand der Wartungsarbeiten.
Bei Fragen lassen sich die Daten auf Knopfdruck abrufen. Entscheidungen können kurzfristig auf der Grundlage vollständiger Daten im Schichtbuch getroffen werden.

Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt. Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.

Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.

Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.