Audit und Revision mit dem Prüfplaner
Zentrale Verwaltung von Prüfprotokollen im Prüfplaner An die Vorschriften aus Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV-Regeln sowie den Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) denken
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Der Wartungsplaner ist ein unverzichtbarer Helfer im Betrieb.
Für nahezu jedes Unternehmen, das innerbetrieblich Prüfungen und Wartungen durchführt, ist unsere Software ein unverzichtbarer Helfer.
Einfachste Methode um der Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz nachzukommen
Der Wartungsplaner ist die einfachste Methode der Dokumentationspflicht in den verschiedensten Arbeitsschutzbereichen nachzukommen.
Die Software kann überall zum Einsatz kommen. Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine kostengünstige Planungssoftware mit hohem Anspruch an Funktionalität.
Insbesondere für Sicherheitsverantwortliche erleichtert die Software das Management der prüfrelevanten Prüfobjekte.
Die Bedienung und Pflege sind kinderleicht und sie kann deswegen nach kurzer Einweisung von unterschiedlichen Mitarbeitern vollzogen werden.
Das Bedienen ist so leicht, dass selbst nicht EDV- geschulte Mitarbeiter schnell mit der Software zurechtkommen.
Im Wartungsplaner hinterlegen Sie Ihre Wartungspläne wie regelmäßigen Wartungen und Inspektionen sowie die Kalibrierungen von Prüfmitteln.
Mit dem Wartungsplaner gliedern Sie Ihre Objekte nach Werken, Standorten, Kostenstellen und Typen.
Jedes Objekt in mehreren Ebenen enthalten sein. Für die Darstellung der Objekte nutzen Sie verschiedene Such- und Filterfunktionen.
Neben der detaillierten Beschreibung des Objektes (wie z.B. Seriennummer, Hersteller, Baujahr, usw.) hinterlegen Sie alle benötigten Dokumente als Datei beim Objekt.
Damit sind Sie in der Lage, rasch und einfach auf Anleitungen, Fotos, Rechnungen, usw. zuzugreifen.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.
Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.