Gem. § 240 HGB müssen alle Anlagegüter einzeln inventarisiert werden.
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Was ist zu inventarisieren?
Inventarisiert wird das Anlagevermögen, das sind alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Es umfasst alle Vermögensteile, die zum Aufbau und zur Ausstattung eines Betriebes nötig und
langfristig im Unternehmen gebunden sind.
Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:
- immaterielle Vermögensgegenstände
- Sachanlagen wie technische Geräte (zum Beispiel Maschinen
- andere Anlagen (zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung)
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