Terminalserver
Die Inventarsoftware ist auch auf einem Terminalserver einsetzbar.
Rechtliche Pflichten bei der Anlageninventur
Nach §240 HGB ist jede Kapitalgesellschaft gesetzlich zum Abschluss des Geschäftsjahres verpflichtet, eine Inventur (Inventarisierung von Sachanlagen und möglicherweise Umlaufvermögen) durchzuführen.
Mithilfe der Anlageninventur werden die Vermögenswerte eines Unternehmens ermittelt und festgehalten.
Die Inventur des Anlagevermögens bzw. Anlageninventur bietet dem Unternehmen zudem eine detaillierte Übersicht über die Vermögensgegenstände.
Mehr Zeit für Produktivität bei den Inventarisierungsprozessen
Das Dokumentenmanagement in der Inventarsoftware ist Ihr digitaler Schreibtisch zum Ablegen von Bedienungsanleitungen, Kaufbelegen und sonstigen Dokumenten.
Zu jedem Inventar können Sie Dokumente speichern.
Den Zugang zu bestimmten Daten können Sie auf spezifische Personen beschränken.
Ihre Mitarbeiter können im lokalen Netzwerk direkt vom Arbeitsplatz auf Dokumente zugreifen und garantieren so kürzere Bearbeitungszeiten.
Inventarisierungsprozesse können intuitiv ablaufen und gesteuert werden, sodass mehr Zeit für Produktivität bleibt.
5 Gründe warum unsere Kunden die Inventarverwaltung einsetzen:
- Unternehmerische Risiken minimieren durch Einhaltung der gesetzlicher Bestimmungen
- Mehr Transparenz über aller Inventarisierungsaktivitäten ermöglichen
- Kosten sparen und Vorgänge bei der Inventarisierung verbessern
- Enorme Zeitersparnis bei der Inventur
- Effizientere Workflows durch die mobile Inventar APP schaffen
Inventarisierung / Anlagenbuchhaltung
Was sind inventarisierungspflichtige Güter?
In den meisten Firmen und Komunen sind Gebrauchsgegenstände, deren Anschaffungswert größer als ein bestimmter Betrag netto und deren Nutzungsdauer länger als ein Jahr ist, erhalten eine Inventarisierungsnummer und werden in ein separat geführtes Inventar- / Anlagenverzeichnis aufgenommen.
Gesetzliche Grundlagen der Stichprobeninventur
Die Stichprobeninventur ist gemäß HGB §241 Abs. 1 rechtmäßig.
„Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf
Grund von Stichproben ermittelt werden. Das Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.
Der Aussagewert des auf diese Weise aufgestellten Inventars muss dem Aussagewert eines auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme aufgestellten Inventars gleichkommen.
Umfangreiche Support-Leistungen
Sollten Sie einmal Fragen zu Ihrer Inventarverwaltung haben, hilft Ihnen unser freundliches Support-Team schnell und kompetent weiter.
Telefon: +49(0)6104/65327