Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten

Unterweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnun

Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit

  • die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
  • Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Wer muss wen wann wie unterweisen.
Welche Unterweisungen sind gesetzlich gefordert ?

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Unterweisung Ziele - Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung

Unterweisung Ziele - Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung




Arten von sicherheitstechnischen Unterweisungen
Neben der zeitlichen Komponente bestimmt die Art der möglichen Gefährdungen eine Unterweisungspflicht.
Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus:

  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung
  • § 14 Gefahrstoffverordnung
  • § 3 PSA-Benutzungsverordnung
  • § 6 Störfallverordnung
  • § 9 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
  • § 4 Lasthandhabungsverordnung
  • § 12 Abs. 2 und 3 Biostoffverordnung

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Rechts- und datenschutzkonform!
Dokumentieren Sie Unterweisungen jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Wir bieten eine Lösung mit der Sie Ihren Arbeitgeberpflichten für die Dokumentation von Unterweisungen optimal nachkommen.

  • Schnell ausfüllen: Die Erfassungsmaske der Unterweisung ist selbsterklärend und somit sind alle Angaben schnell, aber rechtskonform notiert.
  • Wahrung des Datenschutzes: Zur Wahrung des Datenschutzes können verschiedene Benutzerrechte vergeben werden.
  • Sicheres Archiv: Dank der praktischen Reports können die Unterweisungslisten gleich archiviert und rechtssicher aufbewahrt werden.

Die 5 häufigsten Fragestellungen und Herausforderungen, die Sie mit einem Wartungsplaner lösen

  • Was muss geprüft bzw gewartet werden?
  • Wer muss die Prüfung durchführen? ( Fachkraft für Arbeitssicherheit / externe Firma)
  • Welche Rechtsgrundlage und Vorschrift gilt bei der Prüfung?
  • Welche Arbeiten und Arbeitsschritte müssen wie oft durchgeführt werden?
  • Wie werde ich an den wiederkehrenden Prüftermin erinnert?

Machen Sie Schluss mit fehleranfälligen Excel-Listen für die Prüfungen und Wartungen
Dokumentieren Sie zeitgemäß und sicher mit der Wartungsplaner Software den nächsten Prüftermin.
Dokumentieren Sie schnell und einfach für Ihre Maschinen, Geräten und Anlagen, wann die nächste Prüfung oder Inspektion ansteht.
Sie erhalten eine automatische Mail-Erinnerung aller anstehenden Prüfungen. Erstellen Sie Vorlagen für die wichtigsten Prüfungen wie Leiterprüfung, Regalprüfung, Staplerprüfung, UVV Prüfung...

Stabilität in der Wartungstechnologie – Schlüssel zur nachhaltigen Wartung
Software für das Wartungsmanagement ist einem stetigen Wandel unterworfen. Eine vorausschauende Technologiewahl ist unabdingbar.

Die Auswahl der Technologie spielt eine große Rolle für den langfristigen Erfolg und die Nachhaltigkeit von Wartungssoftware. Sind Anpassungen möglich, schützt es die ursprüngliche Investition und erleichtert die Anpassung. Nachhaltigkeit. Durch lang wartbare Software sinkt der Schulungsbedarf der Mitarbeiter.

Technologieauswahl gewinnt zunehmend an Bedeutung
Die Technologieauswahl gleicht einer Filtration, bei der aus einem anfänglich breiten Spektrum sukzessive die passenden Optionen ausgewählt werden. Notwendig ist eine gründliche Bewertung potenzieller Lösungen für das Wartungsmanagement, um Fehlentscheidungen zu vermeiden, die später nur schwer korrigierbar sind. Die Wahl der Software beeinflusst den Softwarelebenszyklus, Wartbarkeit und Anpassbarkeit.

Wartungsvertrag sorgt für Softwarewartung
Es müssen ihre individuellen Anforderungen, die Lösung und die Umsetzung über einen längeren Zeitraum ineinandergreifen. Der Wartungsplaner wird seit über zwei Jahrzehnten angepasst und hat dabei seine Kernfunktionalitäten stets beibehalten und gleichzeitig Innovationen integriert.

Das Tool bietet folgende Vorteile:

  • Investitionssicherheit: Diese wird durch langfristige Unterstützung und kontinuierliche Updates geschützt.
  • Update-Fähigkeit: Die stetige Anpassung gewährleistet, dass die bestehenden Daten leichter in Folgeversionen genutzt werden können.

Hoppe Unternehmensberatung bietet eine stabile, verlässliche und zukunftssichere Technologie, um gleichzeitig mit den Veränderungen Schritt zu halten, ohne ständig die technologische Basis überdenken zu müssen.

3 Tipps für Ihre Regalprüfung

Welche Regale müssen regelmäßig geprüft werden?
Es gibt wesentliche Unterschiede über die Art und Weise wie eine Regalprüfung durchgeführt werden soll.
Die DGUV Regel 108-007 definiert Lagereinrichtungen und Regale als Arbeitsmittel - somit unterliegen Sie den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, sämtliche Lagereinrichtungen und Regale systematisch und regelmäßig durch einen Regalprüfer zu prüfen.

Wie ist das Protokoll einer Regalprüfung aufgebaut?
Das Prüfprotokoll der Regalprüfung beinhaltet eine Dokumentation aller Mängel.
Das Protokoll wird nach der Prüfung vor Ort erfaßt und an den Prüfbericht im Wartungsplaner als Dateianhang angehängt.

Welche Anforderungen gelten bei internen Regalprüfungen?
Zu Beginn ist zu überprüfen ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde. Wichtig ist, dass die Verbände vorhanden und an der richtigen Stelle angeordnet sind. Jede Veränderung an den Fachhöhen und Feldweiten beeinträchtigt die Tragfähigkeit. Es ist bei der Regalprüfung darauf zu achten, dass die Tragfähigkeitsangaben aus der Montageanleitung eingehalten werden.

Mit dem Wartungsmanager die Wartungsarbeiten besser planen.
Seit über 25 Jahren erfolgreich im Einsatz. Für alle Wartungsprofis bieten wir eine einfache Wartungsplanung mit dem PC / Smartphone / Tablet.
Der Wartungsmanager koordiniert ihre Planung von Wartungs– und Reparaturarbeiten. Weiterhin können Störungen erfasst werden.