Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten

Unterweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnun

Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit

  • die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
  • Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Wer muss wen wann wie unterweisen.
Welche Unterweisungen sind gesetzlich gefordert ?

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Unterweisung Ziele - Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung

Unterweisung Ziele - Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung




Arten von sicherheitstechnischen Unterweisungen
Neben der zeitlichen Komponente bestimmt die Art der möglichen Gefährdungen eine Unterweisungspflicht.
Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus:

  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung
  • § 14 Gefahrstoffverordnung
  • § 3 PSA-Benutzungsverordnung
  • § 6 Störfallverordnung
  • § 9 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
  • § 4 Lasthandhabungsverordnung
  • § 12 Abs. 2 und 3 Biostoffverordnung

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Sämtliche Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, Flurfördersysteme, Geräte, Krane, Leitern, Regale, Betriebsmittel, Messmittel, Prüfmittel und Werkzeuge werden in der Software gepflegt.

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Wir vereinheitlichen wichtige Prozesse mit uneren technischen Hilfsmitteln.
Im Bereich der Digitalisierung erwarten wir umfangreiche Veränderungen im Arbeitsschutzmanagement. Auf diese Veränderung haben wir uns als Unternehmensberatung mit einer umfassenden digitalen Strategie vorbereitet. Denn selbstverständlich nimmt durch die Ortsunabhängigkeit bei der Nachfrage und der Erbringung digitaler Lösungen auch der Wettbewerbsdruck zu. Auf diese sich ändernden Marktbedingungen bereiten wir uns mit Anpassungen zukunftsorientiert vor. Voraussetzung für die Digitalisierung ist, dass wichtige Prozesse und technische Hilfsmittel vereinheitlicht werden. So stellen wir sicher, dass alle Anwender unserer Software Wartungsplaner die gleiche angestrebte Qualität und Entwickungsleistungen erhalten.

Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht. Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen. Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.

Arbeitsmittel mühelos managen
Die Wartungs-Software unterstützt Sie bei der umfangreichen Arbeitsmittelverwaltung.
Organisieren Sie Arbeitsmittelprüfungen mithilfe zahlreicher Checklisten.