Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten

Unterweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnun

Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit

  • die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
  • Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Wer muss wen wann wie unterweisen.
Welche Unterweisungen sind gesetzlich gefordert ?

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Unterweisung Ziele - Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung

Unterweisung Ziele - Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung




Arten von sicherheitstechnischen Unterweisungen
Neben der zeitlichen Komponente bestimmt die Art der möglichen Gefährdungen eine Unterweisungspflicht.
Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus:

  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung
  • § 14 Gefahrstoffverordnung
  • § 3 PSA-Benutzungsverordnung
  • § 6 Störfallverordnung
  • § 9 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
  • § 4 Lasthandhabungsverordnung
  • § 12 Abs. 2 und 3 Biostoffverordnung

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Das kann die Organisationssoftware Wartungsplaner

  • nächsten Wartungstermin automatisch ermitteln
  • Aufträge für die Wartung und Instandhaltung automatisch generieren
  • automatische Lagerbestandspflege für Ersatzteile und Ressourcen
  • automatischer eMail-Versand aller Aufträge

Sorgen Sie besser für eine regelmäßige Wartung Ihrer Arbeits- und Betriebsmittel.
Alle Arbeits- und Betriebsmittel müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben geprüft werden. Regelmäßige Wartungen minimieren darüber hinaus das Risiko von Defekten und damit verbundenen Ausfallzeiten. Auch die Behörden haben bei Betriebsbegehungen neben den vorgeschriebenen Geräteprüfungen auch die Wartungsprotokolle im Blick.

Werner von Siemens zur Verhütung von Unfällen sowie zur unternehmerischen Verantwortung
"Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft", dies stellte Werner von Siemens schon im Jahr 1880 fest.
Das ist heute nach wie vor aktuell.
Die zunehmende Digitalisierung bringt neue Herausforderungen für die Arbeitswelt. Arbeitssicherheit & Arbeistschutz sind wichtige gesellschaftliche Themen und sind gleichzeitig ein bedeutsamer wirtschaftlicher Faktor für Unternehmen.

Wartungsplaner ermöglicht eine proaktive Instandhaltung.
Durch die systematische Überwachung von Anlagen und Maschinen erkennen Sie frühzeitig potenzielle Schwachstellen und können diese beheben lassen, bevor sie zu kostspieligen Ausfällen oder Produktionsunterbrechungen führen. Unsere Software unterstützt Sie zudem bei der Planung und Durchführung von vorbeugenden Wartungsmaßnahmen, basierend auf den Daten und Erkenntnissen aus vorherigen Wartungen.
Darüber hinaus trägt der Wartungsplaner zur Steigerung der Arbeitssicherheit bei. Durch die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Anlagen und Maschinen werden potenzielle Gefahrenquellen identifiziert und rechtzeitig beseitigt. Dadurch minimieren Sie das Risiko von Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz.

Intuitive Bedienung und eine einfache Schnittstelle zu anderen Systemen.
Schnittstellen sind für eine einfache Bedienung das A und O. Keiner möchte tausende prüfpflichtige Gegenstände wie Maschinen und Anlagen manuell eintragen, wenn diese bereits in Excel-Listen existieren. Aus diesem Zweck haben wir auf ein offenes System gesetzt um mit einfachen CSV / EXCEL Importen den Start zu vereinfachen.

Ein regelmäßiges Warten und Prüfen der Maschinen und Anlagen hilft dabei, Unfälle und Ausfälle zu vermeiden.
Das Programm Wartungsplaner sorgt in Ihrem Unternehmen für klare Verantwortlichkeiten für die wiederkehrenden Wartungen und Prüfungen. In der Software können Sie Ihre Organisationsstruktur für Ihren Maschinenpark individuell anlegen.
Mit wenigen Schritten ordnen Sie Ihren Maschinen die Standorte, Kostenstellen und Gruppen zu. So wissen Sie jederzeit, wer verantwortlich ist und wo sich Ihre Arbeits- und Betriebsmittel befinden.