Überblick und Dokumentation, das sind die entscheidenden Säulen bei der Prüfung von Staplern

Die Gabelstaplerprüfung darf nur von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden.

Software zur Prüfung von Gabelstaplern und Lagertechnik.
Verwenden Sie in Ihrem Betrieb Stapler und Lagertechnik, sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers durchzuführen. Mit Hilfe unserer Software Wartungsplaner führen Sie auch zukünftig Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftgemäß durch.
Prüfungen und Reparaturen von Staplern unkompliziert dokumentieren. Zuverlässige Erinnerung an den nächsten Prüftermin.

Die Gabelstaplerprüfung darf nur von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden.
Als zertifizierte Fachkraft für die Gabelstaplerprüfung und Prüfung von Flurförderzeugen kennen Sie die Anforderungen für die Prüfung von Gabelstapler und Lagertechnik genau.
Staplerprüfung durchführen und dokumentieren, Reparaturen durchführen und ausgefallene Geräte ersetzen.
Es gibt viele gute Gründe, Gabelstapler und Lagertechnik mit ihren Prüfterminen in einem Tool zu dokumentieren. Die richtige Software wie der Wartungsplaner hilft Ihnen dies komfortabel und schnell abzuwickeln und Ihre Prüftermine der Gabelstapler und Lagertechnik genau im Blick zu behalten.

Staplerinformationssystem: Keinen Prüftermine der Stapler mehr verpassen.
Prüfungspflichtige Gabelstapler effektiv managen! Wartungsplaner jetzt einfach unverbindlich testen. Effektiver Prüf- und Wartungsplaner für Ihren Betrieb. Jetzt kostenlos testen! Die Software ist sofort einsetzbar und verfügt über ein intuitives Design.

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Erfüllen Sie die rechtliche Grundlagen zur Prüfung von Staplern und Lagertechnik
Effiziente Gabelstaplerprüfung und Dokumentation nach Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EG1 (AMRL)
Die grundlegende Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln ist in den §§ 3 und 14 der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 festgelegt.

Prüfung von Staplern mit einem geringem Verwaltungsaufwand
Die Software zur Prüfung von Staplern organisiert Ihnen die Prüftermine für alle Stapler jegliche Dokumente in einem zentralem Windows Programm.

Die Prüfung von Staplern hat strenge Kriterien, die gesetzlich bei einer Staplerprüfung nach BetrSichV vorgeschrieben und somit auch einzuhalten sind.
Aus diesem Grund wird immer ein rechtssicheres Ergebnis nach der Prüfung von Staplern vorliegen, was zusätzlich auch für eine maximale Sicherheit sorgt.

Der Wartungsplaner ermöglicht ein effizientes Management und hilft bei der Erfüllung gesetzlicher Prüfung von Staplern.

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So behält das Arbeitsmittelcenter den Überblick über alle Arbeiten.
So

Arbeitsmittelcenter für die Prüfung der Arbeitsmittel
Software für die rechtsverbindliche Dokumentation der Arbeitsmittel
Arbeitsmittelcenter für die Dokumentation der Inspektion, der Wartung oder die Instandsetzung.
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Dokumentation aller relevanten Prüftermine, Prüfungen und Wartungen.
Die Wartungsplaner Software verfügt über einen transparenten Überblick durch eine Zuordnung der Prüfgegenstände zu den Unternehmensbereichen, Gruppen und Kostenstellen.

Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorschriften
Hinterlegen Sie je Arbeits- und Betriebsmittel alle relevanten Dokumente wie Prüfprotokolle und Zeugnissen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Dokumentieren Sie administrative und technische Wartungsmaßnahmen.
Koordinieren und dokumentieren Sie administrative und technische Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie jederzeit über den aktuellen Wartungsstand informiert. In der Software sehen auf einen Blick, welche Aufgaben und Arbeiten noch offen sind.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.