Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen.
Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern.
Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden.
Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.
Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet,
sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.
Die Rückmeldung unserer Kunden ist immer eindeutig:
Die Stärke einer Software liegt darin begründet, wie gut sie Ihre Routineaufgaben unterstützt.
Die hohe Akzeptanz, die schnelle Einführungszeit und die Flexibilität vom Wartungsplaner wird derzeit von keinem anderen System auf dem Markt erreicht.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Der Gesetzgeber misst dem digitalen Prüffristenmanagement eine große Rolle zu.
Sollten Sie beim Management der Prüftermine fehlerhaft oder lückenhaft arbeiten, führt dies zu einem problematischen Audit.
Im Zuge einer Betriebsprüfung kann auch die Richtigkeit Ihrer Prüfprotokolle und Dokumente auf dem Prüfstand stehen.
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Mit einsatzfertigen Instandhaltungssoftware bringen Sie Ihre Instandhaltungsmanagement einfach auf den aktuellen Stand!
In der Instandhaltung ist eine Störung ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen.
So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen in der Instandhaltungssoftware und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.