Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Mehr Zeit für das Wesentliche dank digitaler Prozesse
Mit dem Wartungsplaner können Sie die technische Hierarchie ihrer Geräte und Anlagen digital abbilden.
Das Tool verknüpft die Anlagen und deren Komponenten mit den daran ausgeführten Wartungs- und Reparatureinsätzen.
Dies ermöglicht eine gezielte Auswertung dieser Daten.
So entsteht eine vollständige, übersichtlich strukturierte Inspektions- und Wartungshistorie.
Die Daten über Störungen, Mängel und deren Behebung können Sie nutzen, um Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen noch effizienter zu planen.
Mit der mobilen Wartungsplaner APP werden alle Daten und Fotos bereits während ihres Prüf- oder Wartungseinsatzes eintragen.
Somit genügt nach Abschluss des Vor-Ort-Termins ein Mausklick, um daraus einen Bericht zu erzeugen.
rechtssichere Dokumentation der Prüfungen von technischen Objekten
Die lückenlose, jederzeit nachvollziehbare, rechtssichere Dokumentation der technischen Objekte ist das Ziel.
Darunter fällt die gesamte Prüfungshistorie, mit Informationen über wesentliche Nutzungsänderungen, der Beseitigung von Mängeln usw.
Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens
Die Software ist einfach und intuitiv bedienbar.
Die Anwendung ist skalierbar und kann erweitert werden.
Natürlich kann die Software an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens angepasst werden.
Unsere Software ist vielseitig, netzwerkfähig, mehrsprachig und branchenunabhängig.
Arbeitssicherheitssoftware für alle Belange des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §§ 5 + 6 des ArbSchG gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
Die Arbeitssicherheitssoftware Wartungsplaner unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bietet vielfältige Möglichkeiten für die Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Software bietet eine Übersicht aller Aufgaben und Termine, eine Sortierung nach verschiedenen Kriterie, und eine Priorisierung an.