Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Arbeitssicherheitstool sorgt für die Einhaltung des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §5 und §6 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
Der Wartungsplaner sorgt für alle Belange des Arbeitsschutzes.
Die Software unterstützt bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Gemeinsam mit unseren Experten und einigen Fachkräften für Arbeitssicherheit kümmern wir uns um die Belange des Arbeitsschutzes.
Sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nutzen bereits viele Anwender unsere Software im Rahmen einer praxisorientierten, effizienten und effektiven Lösung rund um das Thema Arbeitssicherheit.
Unser Arbeitssicherheitstool unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit unter anderem bei den Themen:
Arbeitsschutzmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Brandschutz, Gefahrstoffmanagement, Regalprüfungen sowie die Übertragung der Unternehmerpflichten und Betriebsanweisung.
Digitale Dokumentation der Betriebsmittelverwaltung auf dem Vormarsch.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie maßgeblich bei der Zertifizierung nach ISO 9000ff, bei der Dokumentation nach der Betriebssicherheitsverordnung, bei der Instandhaltung nach DIN 31051 sowie bei firmeninternen Audits.
Die Industrie braucht mehr Digitalisierung – auch im Wartungsmanagement! Warum?
Die Industrie braucht mehr Digitalisierung – auch im Wartungsmanagement! Warum?
Das Wartungsmanagement verlangt immer mehr Flexibilität und Innovation, um dem steigenden Wettbewerb um qualifizierte Dokumentation der Wartungen dauerhaft gerecht zu werden.
Die Anforderung an Ihr Unternehmen: Agieren Sie zukunftsstark und zielorientiert.
Dabei dürfen Unternehmen nicht unterschätzen, dass eine nahtlose Dokumentation der Wartungen notwendig ist.
Software für den Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten
Arbeitsschutz ist Arbeitgebersache, auch wenn manchmal die Einsicht oder das Risikobewusstsein fehlen.
Das wurde in einem Gerichtsurteil deutlich, in dem ein uneinsichtiger Geschäftsführer belehrt werden musste.
Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte sind für den Systemaufbau und die Schnittstellen zu anderen Managementsystemen zuständig.
Im Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und einigen freiwilligen Systemen sind verschiedene Schutzziele definiert, die ohne betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme kaum zu erreichen sind.
Die Arbeitsschutzmanagement-Software Wartungsplaner ist geeignet für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), Verantwortliche im Bereich Arbeitssicherheit / Arbeits- und Gesundheitsschutz, Organisationsleiter, Managementbeauftragte und Mitarbeitende von Arbeitsschutzbehörden und Beratungsunternehmen.
Erfüllen Sie die in der Norm DIN EN ISO 45001:2023 definierten Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS).
So strukturieren Unternehmen die Termine im Arbeitsschutz.
Arbeitsschutzmanagement Software ist bei vielen Unternehmen das zentrale System zur Verwaltung der Betriebsmittel und Steuerung der technischen Prozesse.
Die führende Arbeitsschutz-Software, wenn es um das Prüffristenmanagement geht!
Prüfprotokolle rechtssicher verwalten. Modular Aufbau der Software. Intuitive und leichte Bedienung der Software.
Der Wartungsplaner sensibilisiert die Fachkraft für Arbeitssicherheit für das Thema Arbeitsschutz.
Die Fachkraft über Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz.
Schaffen Sie klare Verantwortlichkeiten und reibungslose Workflows – das spart Zeit und Geld.