DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Profitieren Sie von einer Softwarelösung zur Elektro DGUV, die durch einfache Informationsstrukturen und Anwenderfreundlichkeit überzeugt und Sie tatkräftig bei der Umsetzung von Forderungen gesetzlicher Regelwerke unterstützt.

Seit dem 01.06.2015 gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die Vorschrift BGV A3 ist seit dem 01.05.2014 in die DGUV Vorschrift 3 umbenannt worden. Der Grund dafür ist ein Zusammenschluss der Berufsgenossenschaften mit den öffentlichen Unfallversicherungsträgern. Inhaltlich hat sich jedoch nichts verändert.

Endlich sorgenfrei Arbeits- bzw. Betriebsmittel verwalten und Prüfungen organisieren!
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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Richtwerte für Prüffristen und Art der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach der UVV BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

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