DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Hoppe-Net.de

Download Bestellen




DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

Türen prüfen. Prüfplakette bei Türen anbringen.
 Türen Prüfsoftware .

Türen im Betrieb prüfen, Software mit Prüfnachweis
Wartung der Türen sicher im Blick
Als Sachkundiger das Wartungsintervall nicht vergessen.
mehr lesen

Wartungen sicher planen. Software als Wartungen Portal zeigt Prüfungen

Wartungen Portal zur Dokumentation der Wartung
Betriebliche Wartungen einhalten. Gesetzliche Pflichten leichter zu meistern.
Unsere Software zum Arbeitsschutz helfen bei Verwaltung und Management von Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb.
mehr lesen

Prüftermine im Technischen Objektmanagement gemäß den gesetzlichen Vor

Technischen Objekt Management dokumentieren
Dokumentieren Sie alles, was Sie im Technischen Objekt Management brauchen
Lösung um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern
mehr lesen




Hoppe Wartungsplaner – Marktführer mit einfachem Konzept
Damit eine Software in ihrem Einsatzgebiet erfolgreich ist, muss sie einfach in der Handhabung sein und Probleme lösen, anstatt Mehrarbeit zu erzeugen.
Der Wartungsplaner versteht sich als ganzheitliches Werkzeug rund um das Thema Wartungsmanagement. Es lassen sich sowohl Maschinen und Anlagen mit der Wartungssoftware verwalten.

Der Wartungsplaner ermöglicht eine zentrale Informationsquelle.
Oftmals werden Wartungen und Reparaturen in vielen verschiedenen Bereichen von allen möglichen Personen nachverfolgt.

Effizient arbeiten mit dem Wartungsplaner
Erstellen Sie detaillierte Aufgaben, die Sie mit Dateien, Checklisten und Prüfprotokollen ergänzen können. Mit dem HOPPE Wartungsplaner können Sie nahtlos im Team arbeiten und den Status mithilfe visueller Diagramme verfolgen – alles in einer Software.

Ganz gleich, ob Sie ein Online Plattform zur Wartungsverwaltung suchen, oder Ihr Wartungsmanagement digitalisieren möchten – wir machen es Ihnen leichter. Mit der HOPPE Wartungsplaner verwalten Sie Ihre Wartungen immer einfach, schnell und sicher.

Bringen Sie Ihre Wartungsmanagement auf den neuesten Stand
Mit der einsatzfertigen Software Wartungsplaner bringen Sie Ihre Wartungsmanagement einfach auf den aktuellen Stand!
Im Arbeitsschutz ist das Audit ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen. So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.

Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen im Wartungsmanagement und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.

Optimieren Sie ihr Wartungsmanagement auf Basis der HOPPE Wartungssoftware.