DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

Nutzen Sie die Übersicht: Instandhaltung Definition
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In jedem produzierenden Unternehmen steckt mehr Technik, als man glaubt.
Neben dem Produktionsanlagen befinden sich in Unternehmen elektrische Geräte, Werkzeuge, Bürogeräte aber auch Feuerlöscher sowie Brandschutzeinrichtungen, die regelmäßig auf Ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen.
Finden diese Prüfungen nicht statt, erlischt der Versicherungsschutz, falls es zu Unfällen kommt.
Sorgen Sie für Sicherheit durch die Einhaltung der Prüfintervalle und verwalten Sie die Termine mit der Software Wartungsplaner. Auf diese Weise schaffen Sie Klarheit und minimieren Sie das Unfallrisiko.

Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
Für Sie als Maschinenbetreiber, Produktionsleiter oder Instandhaltungsleiter steht die Funktion Ihrer Maschinen und Anlagen im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.

Der Arbeitgeber muss Arbeitsmittel wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen, wenn diese Einflüssen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen und damit zu Gefährdungen der Beschäftigten führen. Die Prüffristen sind nach § 3 Absatz 6 BetrSichV zu ermitteln.

Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.

Die Software Wartungsplaner hilft Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Angestellten zu gewährleisten und liefert klare Aussagen zum Zustand Ihrer Maschinen und Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber.
Dokumentieren Sie auch die Wartungen und Kontrolle laut den Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.
Beim Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung steht ausschließlich die Sicherheit in Ihrem Unternehmen im Fokus.

Mit dem Wartungsplaner haben ich alle Arbeitsmittelprüfung immer griffbereit.
Keinerlei Papierkram mehr. Alle Informationen vor Ort per Barcode Etikette oder QR-Code am Arbeitsmittel.
Die mobile Wartungsplaner APP lässt auch die Prüfung der Arbeitsmittelin Bereichen zu, die kein Internetzugang haben (wie z.B. Betonräume, Kellerräume oder abgeschirmte Bereiche). Der erzeugte Wartungs- oder Prüfbericht ist sehr übersichtlich und aussagekräftig.