DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

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Das Thema Arbeitssicherheit sollte daher stets präsent sein
Wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht, ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel und Betriebsmittel von entscheidender Bedeutung. Denn nur so können Unfälle vermieden und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden. Deshalb sollte der Wartungsplaner für die die Arbeitsmittel- und Betriebsmittelprüfung in keinem Unternehmen fehlen.
Mit ihrer Hilfe können Leitern einfach und effizient auf ihre Sicherheit überprüft werden. Doch auch neben der Technik ist es wichtig, dass Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, um Unfälle zu vermeiden. Daher ist es wichtig, dass alle Beteiligten immer an die nächste Wartung und Prüfung von Arbeitsmittel und Betriebsmittel denken.

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Als Arbeitsschutz-Verantwortliche/r müssen Sie die Prüftermine im Arbeitsschutz kennen. Nur so können Sie Arbeitsunfälle vermeiden, gesetzeskonform agieren und sind bei unangekündigten Kontrollen der BG auf der sicheren Seite.
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Sichtbarkeit bezeichnet die Fähigkeit, Daten für die digitale Wartungsplanung und Prüfterminplanung effizient zu sammeln und in einer strukturierten Form darzustellen. Sie ist die Voraussetzung, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren und Entscheidungen fundiert zu treffen.
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