DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Prüfintervalle – Regelung der Unfallversicherungsträger
Für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen gibt eine Tabelle der Durchführungsanweisung zu § 5 bewährte Prüffristen vor. Diese Prüfintervalle sind weder starr noch fest vorgegebenen, sondern als Richtwerte für normale betriebliche Bedingungen zu verstehen. Die Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Betriebs- und Umgebungsbedingungen kann im Einzelfall durchaus eine andere Prüffrist ergeben. Einen schriftlichen Nachweis der Einstufung vorhandener Faktoren für die Festlegung der Prüfintervalle fordert die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) nicht. Weiterhin führt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) eine Fehlerquotenregelung an.
Wird demnach in bestimmten Betriebsbereichen eine maximale Fehlerquote von 2 % nicht überschritten, kann damit die Plausibilität der festgelegten Prüfintervalle erbracht werden. Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist im Gegensatz zum eigentlichen § 5 rechtlich nicht bindend!

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Rechtspflichten zur Prüfung gemäß ArbSchG, BetrSichV, TRBS & DGUV Vorschrift 3 durchführen

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Pflichten im Arbeitsschutz nachkommen - Arbeits- und Betriebsmittel rechtzeitig und regelmäßig prüfen
Bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft wird geprüft, ob Sie die aktuellen umsetzen. Damit Sie bei den Kontrollen nichts zu befürchten haben, kommen Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nach und prüfen Sie die Arbeits- und Betriebsmittel rechtzeitig und regelmäßig.
Der Wartungsplaner gibt Ihnen eine praktische Hilfestellung für Ihren Betriebsalltag.
Mit der Software profitieren Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz - Verantwortlicher von der Planung, Dokumentation und der automatisierten eMail-Erinnerung an die Prüftermine.

Befähigungsnachweise und Zertifikate der Mitarbeiter griffbereit?
Immer wieder stellt sich die Frage, wer darf die Wartung der Maschinen überhaupt durchführen? Hierzu gibt es klare Vorschriften. Jederzeit müssen Zertifikate und Befähigungsnachweise der Mitarbeiter oder der externen Prüfer verfügbar sein. Auch das macht man heute zeitgemäß mit einer Software wie dem Wartungsmanager der HOPPE Unternehmensberatung.

Der Wartungsplaner kann nahtlos in das bestehende ERP-System integriert werden.
Besonders effektiv ist das Zusammenspiel mit SAP PM Modul.

Überwachung und Protokollierung regelmäßiger Wartungs- und Prüfarbeiten.
Dies umfasst nicht nur die von Berufsgenossenschaften und Prüforganisationen vorgeschriebenen Wartungsintervalle, sondern ermöglicht auch die Umsetzung von hausinternen Qualitätsstandards zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Maschinen.
Für jede Wartung, Reparatur oder Instandsetzung wird ein Bericht angelegt. Hier können umfangreiche Detailinformationen gepflegt werden. B ei dem Bericht wird der gewünschte Wartungszeitpunkt definiert. Außerdem wird die zuständige Person und der Zyklus der wiederkehrenden Wartung definiert.
Mit der e-Mail Benachrichtigungsfunktion ist es möglich sich an den Wartungstermin erinnern zu lassen.
Nach erfolgter Wartung kann dieser das ausgefüllte Wartungsprotokoll angehängt.