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Leitern & Tritte selbstständig im Betrieb prüfen und Kosten sparen
Prüfung und Wartung von Leitern und Tritte professionalisieren
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden gibt es beim Umgang mit Leitern und Tritte Regeln zu beachten
In vielen Betrieben werden Leitern und Tritte für die tägliche Arbeit genutzt. Gemäß DGUV 208-016 sind beim Umgang mit Leitern und Tritten einige grundsätzliche Regeln zu beachten.
Im Vergleich ist das Arbeiten mit Leitern und Tritte gefährlicher als bei anderen Arbeitsmitteln. Dies belegen Statistiken der Unfallversicherungen. Häufig führen solche Absturzunfälle zur Betriebsunfähigkeit.
Leitern und Tritte unterliegen einem zunehmenden Verschleiß
Leiter und Tritte werden ständig belastet und unterliegen wie andere Arbeitsmittel auf Dauer einem zunehmenden Verschleiß.
Abhängig vom Material kann es auch zu Verformungen der Sprossen, scharfen Kanten oder zu Rissen kommen. Daher hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand per Sicht- und Funktionsprüfung geprüft werden. Eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens alle 12 Monate stattfinden.
Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit der Leitern und Tritte verantwortlich
Verantwortlich für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb ist der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber. In der Regel beauftragt er hierfür einen qualifizierten Mitarbeiter.
Dieser hat nach den einschlägigen Richtlinien (ArbSchG, BetrSichV, usw.) dafür zu sorgen, dass regelmäßige Prüfungen stattfinden und die Beschäftigten im Umgang mit Leitern und Tritte entsprechend unterwiesen werden.
Mit Blick auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen sind die eigenen Mitarbeiter die wichtigsten Verbündeten im Betrieb.
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