DGUV Vorschrift 3, Prüftermine planen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Elektrische Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden
Gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft und diese Prüfung dokumentiert werden. Nach der Umstellung der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke zu den neuen DGUV Regelwerken sind passende DGUV Prüfplaketten ein adäquates Hilfsmittel. Nutzen Sie die Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:

  • Büro-Geräte: Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Die neue Betriebssicherheitsverordnung
Rechtssichere Umsetzung der Neuregelungen im Betrieb

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Die Regelungen der DIN VDE 0701-0702 sicher mit dem Wartungsplaner umsetzen
Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und schulen Ihre Mitarbeiter gezielt und professionell direkt in Ihrem Unternehmen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Schulungskonzept.

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Wie Sie das Thema "DGUV Neues Regelwerk" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und BG (Berufsgenossenschaften) unterstützen durch ihre Vorschriften- und Regelwerke Beschäftigte und Unternehmen darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Am 01.05.2014 wurde ein neues, einheitliches Regelwerk veröffentlicht.
Außer den Nummern und Bezeichnungen ändert sich vorerst nichts. Bisher sind keine Übergangsfristen festgelegt; es ist mit langen Umstellungszeiten zu rechnen.

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