DGUV Vorschrift 2

Die DGUV unterstützen durch ihre Vorschriften Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.

Jedes Unternehmen muss sich von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.

Grundprinzip für die Ermittlung und Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen
Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die BGW konkretisiert das ASiG in dieser Vorschrift für ihre versicherten Betriebe.

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§ 5 Bericht der DGUV Vorschrift 2
Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben

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Terminieren Sie die regelmäßige Betriebsbegehungen, erstellen Sie mit dem Wartungsplaner ein Gefahrstoffkataster, und denken sie an die Gefährdungsbeurteilungen mit dem Maßnahmenkatalog.

Wartungsmanagement in der Praxis - Eine lückenlose Dokumentation der Prüftermine wird gefordert!
Unser Software unterstützt Sie in Ihren gesetzlichen Verpflichtungen die Betriebsmittel, Maschinen und PSA (Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung) zu prüfen und dies zu dokumentieren.
In einem Audit verlangen Auditoren und Betriebsprüfer eine Auflistung der eingesetzten Betriebsmittel mit deren Prüfstatus. Ebenso wird eine lückenlose Dokumentation der geplanten Prüfterminen gefordert.
Mit dem Wartungsplaner legen Sie eine unternehmensspezifische Struktur der Betriebsmittel an. Die Kennzeichnung der Prüfgegenständen erfolgt durch eine eindeutige Nummerierung über passende Barcode-Etiketten oder RFID-Tags. Eine mobile App für Android oder Apple iPhone/iPad ermöglicht die mobile Erfassung.

Je Prüfgegenstand werden die wiederkehrenden Prüftermine angelegt.
Sie erhalten dann eine Übersicht der geplanten Prüfungen und Terminen für die Betriebsmittel, der Anlagen und Maschinen und der Persönlichen Schutzausrüstung.

Integriertes Dokumentenmanagement
Für jeden Prüfgegenstand werden objektspezifische Eigenschaften sowie die Datenblätter, Prüfprotokolle und Prüfzeugnisse in einem integrierten Dokumentenmanagement hinterlegt.
Mit unserer Komplettlösung werden Arbeitssicherheitsverantwortliche in den Unternehmen, in den produzierenden Betrieben, im Handwerk und in den Kommunen professionell durch eine Softwareanwendung unterstützt.

Den Verwaltungsaufwand für die Dokumentation von Wartung, Inspektion und Instandhaltung reduzieren
In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit, wie oft die unterschiedlichen Maschine und Anlagen gewartet oder geprüft werden müssen. Die Wartungsintervalle unterscheiden sich nicht nur von Maschine zu Maschine sondern auch von Hersteller zu Hersteller. Deshalb empfiehlt die Hoppe Unternehmensberatung grundsätzlich eine wiederkehrende Wartung nach Herstellervorgaben. Im Zweifel hilft ein schneller Blick in die Gebrauchsanleitung bzw. das Handbuch, um zu erfahren, wie oft und in welchem Umfang das jeweilige Gerät gewartet werden muss.

Maschinenstillständen präventiv entgegen zu wirken
Professionelle Wartungsplanung ist ein effizienter Baustein, um Maschinenstillständen präventiv entgegen zu wirken.