DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüftermine korrekt verwalten

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Hoppe-Net.de

Download Bestellen




DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




In jedem Unternehmen ist eine Vielzahl von Arbeitsschutz-Anforderungen zu berücksichtigen.
Wie lassen sich die Arbeitsschritte digitalisieren?
Wie werden Prüftermine über eine Software-Lösungen abgewickelt?
Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen erstellen?
Wie lassen sich Mitarbeiterunterweisungen organisieren?

Sie suchen weitere Informationen zum Wartungsplaner oder haben eine dringende Frage?
Zögern Sie nicht, wir helfen Ihnen gerne weiter.
An jedem Werktag sind wir zwischen 8:00 und 17:00 Uhr bereit, um Sie bei Bedarf zu unterstützen.
Teilen Sie uns per E-Mail Kontaktformular oder Telefon +49(0)6104/65327 mit, was wir für Sie tun können.
Wir sorgen dann dafür, dass Ihre Fragen den richtigen Ansprechpartner erreichen.
So können wir Ihnen schnellstmöglich helfen und den besten Service bieten.

Betriebsinterne oder externe Einsätze in Wartung und Instandhaltung von Maschinen, Gebäuden und Anlagen erfordern eine professionelle Software.
Mit dem Wartungsplaner deckt die Hoppe Unternehmensberatung den gesamten Bereich der Maschinenwartung und Instandhaltung ab. Maschinenausfälle kosten Zeit und Geld und sind aus wirtschaftlicher Sicht ein Desaster. Mithilfe vorbeugender Instandhaltung können beginnende Schäden bereits im Vorfeld aufgedeckt und planbar beseitigt werden.