DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüftermine korrekt verwalten

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Denken Sie rechtzeitig an Ihre Prüfpflichten im neuen Jahr:
Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Mit unseren Wartungsplaner sind Sie auf der sicheren Seite.

Eine saubere Dokumentation von Pflichtprüfungen an Betriebsmitteln oder Maschinen ist unerlässlich:
Damit sichern Sie sich und Ihr Unternehmen rechtlich ab und schützen Ihre Mitarbeiter vor Unfällen. Wie lange eine Maschine sicher verwendbar ist, wird durch den Wartungsplaner für jedes Gerät klar dokumentiert.
Die Software erfasst, welche Fristen einzuhalten sind,und stellet die Prüffristen in einer Übersicht zusammen.

Bei der Dokumentation von Pflichtprüfungen ist eine sicherer Protokollierung besonders wichtig.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie gut vorbereitet für Ihre nächsten Pflichtprüfungen.

Die Software Wartungsplaner / maintenance ist die führende Instandhaltungssoftware.
Maintenance Software Prüfmittelmanager
Die Software Prüfmittelmanager ist eine Software zur Verwaltung und Inspektion von Prüfmitteln.

Asset Refurbishment and Replacement Program
Der Wartungsplaner bietet ein Bestandsmanagement für Wartung / Reparatur und Instandhaltung.
Mit der Software verringern Sie die Anforderungen im Fertigungsbereich und verbessern Ihre Instandhaltungsentscheidungen.
Das Ziel ist es, die Kosten zu senken und die Produktivität zu steigern. Risiken alternder Assets müssen frühzeitig erkannt und gesteuert werden. Mit der Software verfügen Sie über ein Asset Refurbishment and Replacement Programm. Was ist ein Asset Refurbishment and Replacement Program? Ein Asset Refurbishment and Replacement Programm ist eine Software zur Verwaltung von Modernisierungen und zum Austausch von Anlagen.

Wartungsplaner ist die ideale Lösung für alle Mitarbeiter, die Reparaturen und Wartungen durchführen

  • Einfache Erfassung alle Aufgaben und Tätigkeiten in der Instandhaltung
  • Übersichtliches Dokumentieren von ausgeführten Wartungen
  • Einhaltung aller Wartungsterminen
  • Lebensakte aller Maschinen und Anlagen
  • Flexibler Zugriff über eine mobile APP für Android und IOS iPhone/ iPad (APPLE)
  • Überblick aller Ersatzteile mit Bestandsführung
  • Übertragung aller Aufgaben in den Outlook-Kalender oder als Outlook-Aufgabe

Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Als Geschäftsführer in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter sind Sie nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einen ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der über das von der DGUV gesetzlich geforderte Fachwissen verfügt, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen.

Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vorbereitet.