HSE Management - Praxisorientierte Anwendung
Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen erfüllen
Ein funktionierendes System für den Bereich Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (HSE = Health, Safety and Environment)
ist unverzichtbar um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und geltende Sicherheitsstandards einzuhalten.
Mit unserem Wartungsplaner optimieren Sie die betrieblichen Abläufe und verfügen über einen ganzheitlichen Ansatz im HSE-Management.
Es ist ein professionelles Instrument für Ihr HSE-Management.
Unsere CMMS Software steht für ein digitales Wartungsmanagement
Mit der HOPPE Wartungssoftware sorgen Sie als Instandhaltungsleiter oder Technische Leiter für mehr Überblick über Ihre Aufgaben.
Als Instandhaltungsleiter haben Sie einen transparente Sicht über alle Maschinen, Techniker sowie die Prozesse des strategischen und operativen Instandhaltungsmanagements.
Der Wartungsplaner bietet Ihnen:
- Datenbank für Ihre Maschine und Anlagen
- Maschinenakten bündeln
- Ganzheitliches Monitoring aller prüfungspflichtigen Betriebsmittel
- Digitalisierung von Wartungsplänen
- Fristgerechte Terminüberwachung für die Wartung
- Auflistung aller prüfungspflichtigen Betriebsmittel
- Optimierung aller Prozesse und Betriebsabläufe
- Umfassender Überblick über Ihre Kennzahlen
- Alle Informationen sind aktuell und jederzeit zugänglich
- Greifen Sie schnell und einfach auf Wartungen, Störungen und Reparaturmaßnahmen zu
Kontrolle über den nächsten Wartungstermin
Der Wartungsplaner ist die Instandhaltungssoftware, die Ihnen eine Übersicht über Ihre Maschinen und Anlagen liefert.
Die Software liefert zusätzlich eine Kontrolle über die nächsten Wartung und den Arbeitsaufträgen.
Regelmäßig die Betriebsbegehung und die Arbeitsmittelprüfung durchführen!
Beide gelten als elementarer Bestanteil des Arbeitsschutzkonzepts und müssen in jedem Betrieb umgesetzt werden.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die nächste Betriebsbegehung vorbereitet.
Weiterhin dokumentiert die Arbeitsmittelsoftware, wie oft eine Arbeitsmittelprüfung stattfinden muss und welche gesetzlichen Grundlagen Sie beachten müssen.
Wartungsplaner weiterhin auf digitalen Vormarsch
Schon zu einer Zeit, als das Arbeitsschutzmanagement nicht alltäglich war, hatte die Hoppe Unternehmensberatung in puncto digitalen Arbeitsschutz eine Vorreiterrolle.
Um noch benutzerfreundlicher und optimal auf die Bedürfnisse der Benutzer eingehen zu können, wurde im Zuge der laufenden Digitalisierungsmaßnahmen die neue Version der Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner sowohl inhaltlich als auch den neusten digitalen Standards entsprechend weiterentwickelt.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.