Feuerlöscher müssen einwandfrei funktionieren!
Feuerlöscher müssen umgehend instand gesetzt werden.
Feuerlöscher gemäß DIN EN 3 warten
Sichere Dokumentation: Überprüfen und warten Sie Ihre Feuerlöscher gemäß DIN EN 3
Tragbare Feuerlöscher, DIN 41406/4, der Betriebssicherheitsverordnung für Feuerlöscher, den Prüf- und Füllvorschriften der jeweiligen Hersteller, sowie der Druckbehälterverordnung (Dauerdruckfeuerlöscher).
Nach Abschluss der Prüfung / Wartung werden die die überprüften Feuerlöscher im Wartungsplaner protokolliert und durch einen Instandhaltungsnachweis dauerhaft gekennzeichnet.
Sie erhalten einen detaillierten Prüfnachweis der durchgeführten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für beispielsweise Schaum Feuerlöscher, Pulver Feuerlöscher, Fettbrand Feuerlöscher, CO2 Feuerlöscher und Wasser Feuerlöscher.
Nach § 16 Betriebssicherheitsverordnung sind Feuerlöscher spätestens alle 5 Jahre einer inneren Prüfung, alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen.
Die innere Prüfung nach § 16 BetrSichV wird in der Regel im Rahmen der 2-jährigen Inspektion nach DIN 14406 Teil 4 alle 4 Jahre durchgeführt.
Durch die innere Prüfung alle 8 Jahre kann eine befähigte Person in Abhängigkeit von der Bauart des Feuerlöschers entscheiden, ob der Feuerlöscher einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden muss oder nicht.
Produkt Informationen Wartungsplaner Software
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