Tipps für eine effizientere Betriebsmittelprüfung

Die gesamten Betriebsmittel eines Unternehmens müssen vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden.

Betriebsmittelprüfungen sind Pflicht!
Machen Sie jetzt einen entscheidenden Schritt in Richtung Effizienz und Sicherheit in der Betriebsmittelprüfung!

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft. Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.

Arbeitgeber und Unternehmer sind nach § 5 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und nach § 3 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) dazu verpflichtet, zu ermitteln, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den einwandfreien Betrieb der Arbeitsmittel weiterhin zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Betriebsmittelprüfung. Abhängig von dem zu prüfenden Arbeitsmittel müssen genaue Fristen eingehalten und der Umfang der Prüfung bestimmt werden.

Die Wartungsplaner Software dokumentiert zugleich den Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung und den zulässigen Zustand der Betriebsmittel.
Dieser Nachweis ist besonders wichtig, denn verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage ist der Betreiber, der damit seine Pflichterfüllung belegen kann.

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Alle Vorschriften der DGUV sind bindend.
Gemäß der ArbSchG §5, §6 müssen u.a. Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterunterweisungen und Betriebsmittelprüfung regelmäßig und fachkundig durchgeführt werden.
Sie sollten sich unbedingt daran halten und in regelmäßigen Abständen eine Betriebsmittelprüfung durchführen.
Prüfpflichten gehören zu den wichtigsten Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutzes. Um Verantwortliche bei ihren Prüfpflichten zu unterstützen, bietet wir eine Software zur Betriebsmittelprüfung an.

Wir bieten Ihnen als kompetenter Partner zur Betriebsmittelprüfung eine ganze Reihe hilfreicher Software.

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Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung

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