Tipps für eine effizientere Betriebsmittelprüfung

Die gesamten Betriebsmittel eines Unternehmens müssen vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden.

Betriebsmittelprüfungen sind Pflicht!
Machen Sie jetzt einen entscheidenden Schritt in Richtung Effizienz und Sicherheit in der Betriebsmittelprüfung!

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft. Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.

Arbeitgeber und Unternehmer sind nach § 5 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und nach § 3 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) dazu verpflichtet, zu ermitteln, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den einwandfreien Betrieb der Arbeitsmittel weiterhin zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Betriebsmittelprüfung. Abhängig von dem zu prüfenden Arbeitsmittel müssen genaue Fristen eingehalten und der Umfang der Prüfung bestimmt werden.

Die Wartungsplaner Software dokumentiert zugleich den Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung und den zulässigen Zustand der Betriebsmittel.
Dieser Nachweis ist besonders wichtig, denn verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage ist der Betreiber, der damit seine Pflichterfüllung belegen kann.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
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Alle Vorschriften der DGUV sind bindend.
Gemäß der ArbSchG §5, §6 müssen u.a. Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterunterweisungen und Betriebsmittelprüfung regelmäßig und fachkundig durchgeführt werden.
Sie sollten sich unbedingt daran halten und in regelmäßigen Abständen eine Betriebsmittelprüfung durchführen.
Prüfpflichten gehören zu den wichtigsten Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutzes. Um Verantwortliche bei ihren Prüfpflichten zu unterstützen, bietet wir eine Software zur Betriebsmittelprüfung an.

Wir bieten Ihnen als kompetenter Partner zur Betriebsmittelprüfung eine ganze Reihe hilfreicher Software.

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Eine Wartungsdatenbank sorgt für die Wartungssicherheit in Ihrem Betrieb.
Um den Überblick über alle prüfpflichtigen Arbeits und Betriebsmittel zu behalten, pflegen Sie die Prüfgegenstände und die zugehörigen Termine in eine unternehmensspezifische Wartungsdatenbank ein. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie alle Wartungen stets rechtzeitig durchführen.
Die innovative Wartungsdatenbank ermöglicht Ihren Mitarbeitern, alle Informationen zur Wartungssicherheit einzusehen. Durch die Erhöhung der Wartungssicherheit wird gleichzeitig die Effizienz bei Wartungsarbeiten verbessert.
Mit der Wartungsdatenbank werden Ihre Wartungsmitarbeiter sofort über die Terminierung und die Vorgehensweisen zum Warten einer bestimmten Maschine informiert.

Welche Herausforderungen können mit einem Wartungsplaner gelöst werden?

1. Wartung und Prüfung rechtssicher dokumentieren
Nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), müssen alle Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig geprüft und gewartet werden Somit sorgen Sie für ein rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement.

2. Termine im Blick - Gut vorbereitet für das Audit
Mit einem Prüf- und Wartungsplaner behalten die Termine für Prüfungen vor der Inbetriebnahme einer Anlage, wiederkehrende oder außerordentliche Prüfungen im Auge.

3. rechtzeitige Erinnerung an den nächsten Wartungstermin
Im Wartungsplaner koordinieren Sie alle Termine im Voraus ein und erhalten rechtzeitig eine Erinnerung an den nächsten Wartungsterrmin. Keine vorgeschriebener Prüftermin wird übersehen!

Modernes Arbeitsschutzmanagement stellt komplexe Anforderungen an Sie als Fachkraft für Arbeitsschutz oder Betriebsleiter.
Unsere Software hilft Ihnen, jederzeit den Überblick über alle Geräte, Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen zu behalten und höchste Qualität abzuliefern und eine maximale Sicherheit und Verfügbarkeit Ihrer prüfpflichtigen technischen Objekte sicherzustellen.

Der Wartungsmanager ist eine digitale Lösung zur Instandhaltung von Anlagen
Mit dem Wartungsmanager lassen sich Prüftermine einfach festlegen, Wartungen übersichtlich dokumentieren und dokumentierte Prüfungen schnell durchsuchen.
Die Dokumentenverwaltung enthält die Dokumente, Bilder, Videos und Anweisungen der Wartungsaufgaben.
Wartungen werden mit dem Wartungsmanager bzw. Instandhaltungsmanager effektiv und zeitsparend organisiert.

Arbeitssicherheitstool sorgt für die Einhaltung des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §5 und §6 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
Der Wartungsplaner sorgt für alle Belange des Arbeitsschutzes.
Die Software unterstützt bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Gemeinsam mit unseren Experten und einigen Fachkräften für Arbeitssicherheit kümmern wir uns um die Belange des Arbeitsschutzes.

Sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nutzen bereits viele Anwender unsere Software im Rahmen einer praxisorientierten, effizienten und effektiven Lösung rund um das Thema Arbeitssicherheit.

Unser Arbeitssicherheitstool unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit unter anderem bei den Themen:
Arbeitsschutzmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Brandschutz, Gefahrstoffmanagement, Regalprüfungen sowie die Übertragung der Unternehmerpflichten und Betriebsanweisung.

Jeden Tag begeistern wir uns für ein übersichtliches Wartungsmanagement, damit die Organisation der Wartung für alle klar und verständlich wird.
Wir machen das bei der HOPPE Unternehmensberatung seit über 25 Jahren.
Wir wissen also besser als jeder andere, was für eine Wartungssoftware benötigt wird.
Eine gute Software zu entwickeln, die Übersicht verschafft, einfach zu bedienen ist, ist für uns selbstverständlich.

Automatischen Prüfterminerinnerung
Für Maschinen und Anlagen bietet der Wartungsplaner die Möglichkeit der automatischen Prüfterminerinnerung, sowie Aufzeichnung der Leistungsdaten.