Dokumentieren Sie alles, was für Ihr Audit gebraucht wird!

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit einhalten

Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind. Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

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Rechtssichere Prüfungen Für ein rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement, zum Beispiel nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), müssen Sie Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig prüfen und warten.
Beachten Sie bitte auch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte.




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