Zeit und Kosten im Instandhaltungsmanagement sparen
Hoppe bietet eine ganzheitliche Lösung für die maßgeschneiderte und automatisierte Planung in der Instandhaltung, um Zeit und Kosten im Instandhaltungsmanagement zu sparen.
Außerdem steht der innovative Wartungsplaner für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur im Fokus.
„In den aktuell sehr herausfordernden Zeiten ist es wichtiger denn je, Produktionsunterbrechungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sind gute und professionell ausgestattete Instandhaltungsabteilungen mit einer Instandhaltungssoftware ein Schlüssel zum Erfolg in der Produktion“, erklärt Ulrich Hoppe Produktmanager und Experte für Wartungsplaner bei Hoppe.
Wartungsplanung neu gedacht
Die moderne Arbeitswelt stellt neue Anforderungen an Ihr Wartungsmanagement: Homeoffice, mobiles Arbeiten und der Wunsch nach flexiblen Lösungen prägen den Arbeitsalltag.
Ein leistungsfähiger Wartungsplanr ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Wir gestalten Ihre Instandhaltung mit einer Software.
Von der Anlagenkennzeichnung bis zur Gestaltung der Dokumentation von Wartungen und Instandhaltungen.
Warum? Weil genau das für uns die logische Weiterentwicklung unserer klassischen Leistungen ist.
Für Sie bedeutet das: Mehr Leistung aus einer Hand.
- Verlassen Sie sich auf unsere 30 jährige Erfahrung.
- Wir ziehen für Sie alle Register, um für jedes Budget eine individuelle und kreative Gestaltung umzusetzen.
- Mit unseren Leistungen können Sie sich sehen lassen.
Profitieren Sie von unserem 360°-Service: Sie bekommen alles aus einer Hand:
BERATUNG - PLANUNG - DOKUMENTATION - SCHULUNG
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.