DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Obwohl es bereits viele Möglichkeiten zur vorbeugenden Wartung von Anlagen gibt, ist der Wartungsplaner bislang einzigartig. Deshalb ist die Kompatibilität mit Predictive Maintenance bereits bei zahlreichen Anwendern im Einsatz. Auch die Instandhaltungsleiter loben das System, von dessen Auswertungen sie ebenfalls profitieren.

Was muss verwaltet, geplant und organisiert werden?
Je nach Unternehmensgröße gibt es eine oder mehrere Personen, die für die Verwaltung der Betriebsmittel verantwortlich sind. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Sicherheit prüfen und gewährleisten
  • Zustand und Sauberkeit überwachen
  • Betriebsmittel warten
  • Mitarbeiter einweisen und schulen
  • Ausrüstung prüfen und bei Bedarf vervollständigen
  • Amtliche Hauptuntersuchung durchführen
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) prüfen und einhalten

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Als Verantwortlicher werden Sie mit dem Wartungsplaner von immer mehr lästigen Routineaufgaben entlastet und erhalten mehr Zeit für das Wesentliche.

Wichtige Tools für den Instandhaltungsplaner
Die Wartungsplaner Software hilft dabei, Arbeitsanfragen zu erhalten, vorbeugende Wartungspläne zu erstellen und Arbeitsaufträge an verfügbare Techniker zuzuweisen. Um ihre wachsende Liste von Aufgaben zu erfüllen, ist der Einsatz einer Wartungsplanungssoftware hilfreich. Ein CMMS ermöglicht es Wartungsplanern auch, den Bestand anhand von Zykluszählungen zu verfolgen, und bietet ein zentrales Repository für die Speicherung wichtiger Dokumentationen.