Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.
Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.
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Die leistungsstarken Module erfassen die Maschinen und Anlagen, analysieren und archivieren Ihre Daten und Prüfberichte – für maximale Prozesssicherheit und lückenlose Nachverfolgbarkeit.
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Sichere Dokumentation der Wartungsaktivitäten.
Wartungsplaner ermöglicht eine zuverlässige und sichere Dokumentation aller Wartungsaktivitäten.
In der Historie werden sämtliche Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen inklusive der hinterlegten Dokumente eines Betriebsmittel automatisch gespeichert und sind mit nur wenigen Klicks abrufbar.
Alle Informationen sind im Wartungsplaner revisionssicher gespeichert und jederzeit wieder abrufbar
Die Zusammenstellung von Unterlagen für Audits ist somit ein Kinderspiel.
Ein Filterung der Einträge nach Maschinen, Anlagen Prüfer und Kategorie vereinfacht zusätzlich die Analysen.
Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).