So gehortsveränderliche Geräte prüfen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Was für kurzfristigen Ärger sorgt, soll aber die Sicherheit der elektrische Anlagen und Betriebsmittel gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass alles so funktioniert wie es soll, werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft.

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • Vorhandensein der Prüfgrundlage (z.B. VDE 0701-0702)
  • und geeigneten Messgeräten,
  • sowie einer Software für die Verwaltung und der rechtssicheren Dokumentation
  • muss für das Arbeitsmittel eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.
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Definition Betriebsmittel

Ortsfeste Betriebsmittel
sind festangebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, das sie nicht leicht bewegt werden können (DIN VDE 0100 T200 2.7.6).

Ortsveränderliche Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (DIN VDE 0100 T200 2.7.4).

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Anlagenverfügbarkeit wird deutlich gesteigert
Mit Hilfe dieser zentralen Windows-Datenbanklösung werden die Anlagenverfügbarkeit und die Anlagensicherheit deutlich gesteigert. Gleichzeitig erfüllen Sie automatisch die Dokumentationspflichten durch den Einsatz des Wartungsprogramms.

Behalten Sie Prüf- und Wartungsfristen immer im Blick

Laut der Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie dafür sorgen, dass die eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind und dies entsprechend dokumentiert wird.
Wissen Sie, wann Ihre Geräte, Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen zuletzt geprüft wurden?
Defekte Arbeitsmittel können dazu führen, dass die Produktion stillsteht, oder, dass es zu schweren Arbeitsunfällen kommt. Damit Sie keine Prüffristen mehr vergessen, gibt es den praktischen Prüf- und Wartungsplaner. Wir bieten eine Praxis-Software Prüf- und Wartungsplaner zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Reparatur aller Arbeitsmittel.

Und so haben Sie alle Prüf- und Wartungsfristen mühelos im Griff:

1. Prüfobjekte anlegen
Die Anlage der Prüfobjekte erfolgt in von Ihnen frei definierbaren Kategorien. Hier eine Liste von typischen Prüfobjekten.

  • elektrische Betriebsmittel
  • Maschinen und Anlagen
  • Fuhrpark wie Stapler, Fahr- und Hebezeuge
  • Brandschutz, Feuerlöscher
  • Regale
  • Leitern und Tritte
  • Druckbehälter

2. Prüfdaten zu jedem Arbeitsmittel erfassen
Dies geschieht in vordefinierten Eingabefeldern, entweder mit Standardeinstellungen oder ganz individuell. Legen Sie den Prüftermin und die Zuständigkeit fest. Ergänzen Sie das Prüfintervall für die nächste Prüfung.

3. Prüfprotokolle anhängen
Dokumente wie Prüfanhänge hinterlegen

4. Automatische Erinnerung
per eMail erhalten Sie eine automatische Erinnerung über die anstehenden Aufgaben

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